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Berliner Testament

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 22.01.2014, 13:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2014
Beiträge: 1
Standard Berliner Testament

Meine Eltern haben ein Berliner Testament geschlossen. Sie haben sich gegenseitig als alleinige Vollerben eingesetzt. Meine Schwester und ich sind die Schlusserben.

Meine Mutter ist vor drei Jahren verstorben. Mein Vater ist somit Vollerbe geworden.

Hier meine Fragen:

- kann mein Vater mit dem Nachlass alles tun was er will; kann er z. B. auch
das Haus jetzt an meinen Neffen vererben, obwohl meine Schwester und ich
Schlusserben sind?

- wielange kann ich den Pflichtteilsanspruch von meiner Mutter beantragen?
z. B. wenn mein Vater jetzt das Haus verkauft, muss er mir dann meinen
Pflichtteilsanspruch auszahlen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!



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  #2  
Alt 23.01.2014, 10:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Berliner Testament

Hallo, bitte lesen Sie doch einmal hier zum Berliner Testament:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

und hier zum Vorerben und Nacherben:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber

Das könnte Ihnen schon weiterhelfen.

Ihr Vater kann je nach Formulierung im Testament über den Besitz (möglicherweise beschränkt) verfügen. Ihn an jemand anderen zu vererben ist jedoch nicht möglich.

Das Berliner Testament ist ab Todesfall eines der beiden Ehegatten nicht mehr änderbar!

Wenn der Pflichtteilsanspruch nicht ausgeschlossen wurde (Sie sind ja Schlusserbe und nicht enterbt), lesen Sie bitte hier einmal zur Verjaährung:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber


viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
alleinerbe, berliner testament, pflichtteilsanspruch, schlusserbe


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