Hallo, bitte lesen Sie doch einmal hier zum Berliner Testament:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
und hier zum Vorerben und Nacherben:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber
Das könnte Ihnen schon weiterhelfen.
Ihr Vater kann je nach Formulierung im Testament über den Besitz (möglicherweise beschränkt) verfügen. Ihn an jemand anderen zu vererben ist jedoch nicht möglich.
Das Berliner Testament ist ab Todesfall eines der beiden Ehegatten nicht mehr änderbar!
Wenn der Pflichtteilsanspruch nicht ausgeschlossen wurde (Sie sind ja Schlusserbe und nicht enterbt), lesen Sie bitte hier einmal zur Verjaährung:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
viel Erfolg, Erbrecht Einfach