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-   -   Geschiedenen Vater enterben (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/geschiedenen-vater-enterben-2585.html)

Rustikus42 07.02.2014 22:09

Geschiedenen Vater enterben
 
Drei volljährige Kinder ohne eigene Abkömmlinge wollen nicht, dass ihr geschiedener, schon lange extern wohnender Vater, im Falle ihres Ablebens seinen Pflichtteil einfordern kann.
Nicht wegen des allzu großen erwartbaren Erbes, sondern wegen der perfiden Art des Vaters sich überall einzumischen und alles zu blockieren, bzw. nur gerichtlich klären zu lassen.
Könnte hier § 2309 BGB eine Hilfe sein?

Nachdem ich neu im Forum und rechtlich nicht vorgebildet bin, freue ich mich auf alle Antworten und sage jetzt schon herzlichen Dank dafür.

Grüße von Rustikus42

Recht-Einfach 10.02.2014 19:54

AW: Geschiedenen Vater enterben
 
Hallo, die Frage ist hier, ob Sie und Ihre Geschwister jeweils Kinder haben. Denn den Pflichtteils zu entziehen ist garnicht so einfach. Bitte lesen Sie sich hier kurz in die Gründe ein:
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung - Erbrecht Ratgeber

Ein Entzug des Pflichtteils ist jedoch nicht notwendig, wenn Sie drei alle Kinder haben.
Der Grund: Kinder sind Erben erster Ordnung, Vater und Mutter sind Erben zweiter Ordnung. Sind Erben erster Ordnung vorhanden, schließen diese innerhalb der gesetzlichen Erbfolge die Erben zweiter Ordnung aus.

Dies können Sie auch hier noch einmal nachlesen:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber


Erbrecht Einfach

Rustikus42 12.02.2014 21:17

AW: Geschiedenen Vater enterben
 
Hallo, guten Abend,
erst mal vielen Dank für die Antwort. Leider geht diese nicht ganz auf mein Thema ein, weil....ich bei der Frage nicht angegeben habe, dass es sich um meine drei volljährigen Enkelkinder handelt, welche noch ohne eigenen Nach-wuchs sind.
Die Enkelkinder wollen ihren schon lange getrennten und geschiedenen Vater keinesfalls als Erben sehen, falls ihnen schon in jungen Jahren etwas zustoßen sollte.
Wenn es nochmal Antworten gibt, danke ich schon jetzt herzlich.
Grüße von Rustikus42:

Recht-Einfach 13.02.2014 17:03

AW: Geschiedenen Vater enterben
 
Hier hilft nur ein Testament, in welchem der Vater ausdrücklich enterbt wird. Möglicherweise kann die Mutter dann als Alleinerbin eingesetzt werden. Aber auch dies kann mit Pflichtteilsansprüchen einhergehen. Da kommt man dann leider nicht drum herum!

Wenn man sich entscheidet diesen Weg zu gehen, dann sollte vorsichtshalber auch eine Klausel hinzugefügt werden, die einen eventuellen Nachkömmling oder eine zukünftige Ehefrau bedenkt.

Sollte kein Testament erstellt werden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben wären dann die Eltern!


Erbrecht Einfach

Rustikus42 13.02.2014 22:52

AW: Geschiedenen Vater enterben
 
Dankeschön für die Antwort,
diese bringt mich schon sehr weiter.

Nach der Antwort sehe ich die Lösung für meine Enkelkinder darin, dass sie je ein Testament erstellen, in welchem sie ihre Mutter als Alleinerbin einsetzen. Evtl. noch als Nacherbe eines der Geschwister angeben.

Noch zwei Fragen dazu:
Sollte man den Zusatz anfügen, dass bei eigener Heirat oder eigenem Nachwuchs dieses Testament keine Wirkung mehr hat, sondern dann die gesetzliche Erbfolge eintreten soll?
Kann mit diesem Testament der Vater wirklich keine Pflichtteilsansprüche mehr einklagen?

Auch jetzt schon ganz herzlichen Dank für evtl. Antworten.
Freundliche Grüße von
Rustikus42

Recht-Einfach 14.02.2014 15:46

AW: Geschiedenen Vater enterben
 
Ich zitiere noch einmal:

Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 8554)
Hier hilft nur ein Testament, in welchem der Vater ausdrücklich enterbt wird. Möglicherweise kann die Mutter dann als Alleinerbin eingesetzt werden. Aber auch dies kann mit Pflichtteilsansprüchen einhergehen. Da kommt man dann leider nicht drum herum!

Solange keine Nachkommen bei Ihren Enkeln da sind, kann der Vater immer den Pflichtteil einfordern, da er mit der Mutter der nächste Verwandte ist (Erben zweiter Ordnung)! Erst wenn Kinder da sind (Erben erster Ordnung), wird dieses Recht außer Kraft gesetzt!

Dennoch wäre ein von Ihnen vorgeschlagener Zusatz im Testamnt bei Heirat oder Kind sinnvoll. Oder es wird einfach ein neues Testament verfasst, welches das Alte dann autmoatisch unwirksam werden lässt.


Erbrecht Einfach


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