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kakli 18.05.2014 10:32

Erbe ausschlagen im Ausland wohnhaft
 
hallo,
ich bin deutsche, lebe in frkr. und bin mit einem frz. verheiratet.
mein vater ist im januar verstorben und ich möchte das erbe ausschlagen. (meine mutter und schwester haben das bereits getan)
nach meinen informationen habe ich dafür 6 monate zeit, muss mit meinem ehemann (damit das erbe nicht automatisch auf unsere kinder übergeht) zu einem deutschen notar gehen und was genau tun/welche papiere vorlegen?
kann mir da jemand weiterhelfen?
mfg

Recht-Einfach 20.05.2014 09:34

AW: Erbe ausschlagen im Ausland wohnhaft
 
Hallo,

Sie haben 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben. Möglicherweise ist es daher schon zu spät für Sie, wenn der Todesfall bereits im Januar bekannt war. Andernfalls hätten Sie noch Möglichkeiten.

Lesen Sie dazu bitte hier:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Dort erfahren Sie, dass Sie sich an das Nachlassgericht oder zuständige Amtsgericht im Bezirk des Verstorbenen melden sollten, um die Ausschlagung zu protokollieren. Die Herrschaften können Ihnen dann sicher die weitere Vorgehensweise erläutern.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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