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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erbe ausschlagen im Ausland wohnhaft
hallo,
ich bin deutsche, lebe in frkr. und bin mit einem frz. verheiratet. mein vater ist im januar verstorben und ich möchte das erbe ausschlagen. (meine mutter und schwester haben das bereits getan) nach meinen informationen habe ich dafür 6 monate zeit, muss mit meinem ehemann (damit das erbe nicht automatisch auf unsere kinder übergeht) zu einem deutschen notar gehen und was genau tun/welche papiere vorlegen? kann mir da jemand weiterhelfen? mfg |
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#2
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AW: Erbe ausschlagen im Ausland wohnhaft
Hallo,
Sie haben 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben. Möglicherweise ist es daher schon zu spät für Sie, wenn der Todesfall bereits im Januar bekannt war. Andernfalls hätten Sie noch Möglichkeiten. Lesen Sie dazu bitte hier: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber Dort erfahren Sie, dass Sie sich an das Nachlassgericht oder zuständige Amtsgericht im Bezirk des Verstorbenen melden sollten, um die Ausschlagung zu protokollieren. Die Herrschaften können Ihnen dann sicher die weitere Vorgehensweise erläutern. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ausland, erbe ausschlagen, frist |
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