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Alt 20.05.2014, 09:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe ausschlagen im Ausland wohnhaft

Hallo,

Sie haben 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben. Möglicherweise ist es daher schon zu spät für Sie, wenn der Todesfall bereits im Januar bekannt war. Andernfalls hätten Sie noch Möglichkeiten.

Lesen Sie dazu bitte hier:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Dort erfahren Sie, dass Sie sich an das Nachlassgericht oder zuständige Amtsgericht im Bezirk des Verstorbenen melden sollten, um die Ausschlagung zu protokollieren. Die Herrschaften können Ihnen dann sicher die weitere Vorgehensweise erläutern.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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