Erbanspruch uneheliches Kind?
Ich wurde 1953 unehelich geboren. Mein Erzeuger zahlte bis zu meinem
18. Lebensjahr ca. 11.000 DM Unterhalt. 1980 beantragte ich einen vorzeitigen Erbersatzanspruch. Ich bekam durch schlechte anwaltliche Beratung 10.000 DM Abfindung. Habe leider keine Beurkundung vorliegen. Mein Erzeuger ist verstorben und meine Frage : kann ich noch ein Pflichterbe beanspruchen? Das Vermögen meines Erzeugers war nicht unerheblich! |
AW: Erbanspruch uneheliches Kind?
Hallo,
wir hatten kürzlich ein ähnliches Thema, lesen Sie dazu einmal hier: http://www.forum-recht-einfach.de/er...dern-2712.html Erbrecht Einfach |
AW: Erbanspruch uneheliches Kind?
habe bisher noch keine Antwort auf meine Frage bekommen.
Sehr wahrscheinlich habe ich damals einen erbersatzanspruch unterschrieben, habe darüber aber keine Unterlagen und beim Amtsgericht liegt auch nichts vor. Sollte ich versuchen, ein Pflichterbteil zu bekommen oder ist das sinnlos? Ich würde mich sehr über Antworten freuen. |
AW: Erbanspruch uneheliches Kind?
Hallo,
scheinbar haben Sie nicht das verlinkte Thema gelesen, denn dort steht: Zitat:
Erbrecht Einfach |
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