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-   -   Erbanspruch uneheliches Kind? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/erbanspruch-uneheliches-kind-2715.html)

katze 10.06.2014 13:07

Erbanspruch uneheliches Kind?
 
Ich wurde 1953 unehelich geboren. Mein Erzeuger zahlte bis zu meinem
18. Lebensjahr ca. 11.000 DM Unterhalt. 1980 beantragte ich einen
vorzeitigen Erbersatzanspruch. Ich bekam durch schlechte anwaltliche
Beratung 10.000 DM Abfindung. Habe leider keine Beurkundung vorliegen.
Mein Erzeuger ist verstorben und meine Frage : kann ich noch ein Pflichterbe
beanspruchen? Das Vermögen meines Erzeugers war nicht unerheblich!

Recht-Einfach 10.06.2014 14:48

AW: Erbanspruch uneheliches Kind?
 
Hallo,

wir hatten kürzlich ein ähnliches Thema, lesen Sie dazu einmal hier:
http://www.forum-recht-einfach.de/er...dern-2712.html


Erbrecht Einfach

katze 16.06.2014 14:46

AW: Erbanspruch uneheliches Kind?
 
habe bisher noch keine Antwort auf meine Frage bekommen.
Sehr wahrscheinlich habe ich damals einen erbersatzanspruch unterschrieben,
habe darüber aber keine Unterlagen und beim Amtsgericht liegt auch nichts
vor. Sollte ich versuchen, ein Pflichterbteil zu bekommen oder ist das
sinnlos? Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Recht-Einfach 16.06.2014 17:15

AW: Erbanspruch uneheliches Kind?
 
Hallo,

scheinbar haben Sie nicht das verlinkte Thema gelesen, denn dort steht:
Zitat:

Hallo,

diese Regelung des Erbersatzanspruchs gab es durchaus. Sie wurde aber zum 01. Januar 1998 mit der Gleichstellung unehelicher Kinder gekippt.

So gilt das alte Erbrecht nur noch für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nach dem 01. Juli 1949 geborene Kinder werden nach dem heutigen Erbrecht gleichberechtigte Teilnehmer an der Erbmasse.
Da Sie nach 1949 geboren sind, sollten Sie also Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil (im Idealfall mit Hilfe eines Anwaltes) geltend machen!


Erbrecht Einfach


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