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Elko 01.09.2014 20:11

Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
 
Hallo, ich habe folgende Frage:

Mein Vater hat von seinem Bruder ein Grundstück geerbt, jetzt ist Erbschaftsteuer fällig. Er müsste das Geld aufnehmen. Ich möchte ihm das Geld gerne leihen, da ich ja das Grundstück irgendwann erben werde. Allerdings habe ich noch einen Bruder. Wie kann ich das am besten absichern? Empfiehlt sich eine Grundschuldeintragung und wie wirkt sich das dann im Erbfall beim Anteil meines Bruders aus (falls kein Testament geschreben wird)?

Recht-Einfach 02.09.2014 14:58

AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
 
Ich nehme jetzt mal an, dass Sie und Ihr Bruder die einzigen Erben erster Ordnung wären.

In diesem Fall wäre es das Einfachste, wenn Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Bruder (wenn möglich) ein privates Darlehen an Ihren Vater geben. Da spätestens im Erbfall dann alles zu 50% an Sie und Ihren Burder geht, gleicht es sich aus.

Wenn Sie das Darlehen alleine geben, muss man vorher ein wenig hinterfragen.

Der Steuersatz bei Ihrem Vater bei Erbfall des Grundstücks dürfte vermutlich 15% bis 20% betragen, je nach Wert.

Es wäre somit auch sicherlich möglich das Darlehen im Testament abzusichern, ohne dass der Pflichtteil Ihres Bruders beschnitten wird. Dieser beträgt nämlich mindestens 25%.

Da es sich hier aber um einen Sachverhalt handelt, der die Möglichkeiten eines kostenlosen Forums übersteigt, kann ich nur empfehlen das ganze mit einem Fachanwalt zu besprechen, damit es nicht in die Hose geht und alle auf der sicheren Seite sind.

Vielleicht konnte ich ja dennoch einen Denkanstoß liefern und wünsche viel Erfolg.


Erbrecht Einfach

Elko 02.09.2014 19:23

AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
 
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Regelung über das Testament wäre natürlich möglich. Ein anderer Gedanke wäre, das Darlehen als Grundschuld eintragen zu lassen. Würde das nicht auch den Wert des Grundstücks im Erbfall entsprechend mindern und der Rest könnte 50/50 geteilt werden?
Natürlich werde ich auch noch mit einem Anwalt sprechen, aber ich bin für Hinweise und Tipps vorab dankbar.

Recht-Einfach 03.09.2014 11:26

AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
 
Hallo,

das Problem bei einer Grundschuld ist, dass diese nicht immer als Vermögensmindernde Verbindlichkeit anerkannt wird. Deshalb rate ich nochmal zu einem Gespräch mit einem Anwalt und wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Ergebnisse hier mitteilen.


Erbrecht Einfach

Elko 05.09.2014 18:42

AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
 
Ich war nun in dieser Angelegenheit bei einem Notar und habe mich beraten lassen. Er hat mir geraten einen Darlehensvertrag zu machen und eine Grundschuld einzutragen. Gründe, warum diese nicht anerkannt werden sollte, sieht er nicht.

Recht-Einfach 08.09.2014 00:50

AW: Erbschaftsteuer für Eltern vorstrecken?
 
Dann bin ich beruhigt. Ich hatte nur hier so etwas im letzten Absatz gelesen. Wie gesagt ist das bei der Bewertung auch nicht immer der Fall. Ich gehe davon aus, dass der Notar das besser bewerten kann!

Erbrecht Einfach


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