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-   -   Vermächtnis erfüllen - Zuständigkeiten und Kosten (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/vermaechtnis-erfuellen-zustaendigkeiten-und-kosten-2803.html)

Otti 11.10.2014 16:28

Vermächtnis erfüllen - Zuständigkeiten und Kosten
 
Hallo,

Trotz intensiver Internetrecherchen konnte ich keine Antwort zu folgendem Erbfall finden.

Neben einer Erbengemeinschaft besteht ein Vermächtnis über ein Haus mit Grundstück.

Im Testament wurde dazu verfügt:
"Zum Vollzug dieses Vermächtnisses wird der Vermächtnisnehmer unter Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB zum Testamentsvollstrecker berufen".

1. Frage: Wer hat die Kosten für Übertragung in Grundbuch und Notar
zu tragen?

2. Frage: Wer ist in diesem Fall für die Räumung der Imobilie zuständig?

3. Frage: Wenn die Erbengemeinschaft die Räumung durchführen muß,
können die hierfür anfallenden Kosten in der Erbschaftsteuererklärung
das Erbe mindernd geltend gemacht werden?
und wenn ja in welcher Zeile?
Diese Kosten belaufen sich bei Beauftragung eines kommerziellen
Unternehmens nach mündlicher Schätzung auf ca. 3000 Euro.
Zusatzfrage:
Können diese Kosten auch in Eigenleistung geltend gemacht werden?

Recht-Einfach 13.10.2014 11:09

AW: Vermächtnis erfüllen - Zuständigkeiten und Kosten
 
Hallo,

hier finden Sie nochmal einen allgemeinen Artikel zur Erfüllung des Vermächtnisses:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber

Aus anderer Quelle geht hervor, dass die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben auch die Kosten zu tragen haben.

Sollte die Immobilie bewohnt sein, ist dies meiner Ansicht nach die Angelegenheit des Vermächtnisnehmers, der nach Übertragung die rechte und Pflichten besitzt, z.B. Eigenbedarf anzumelden oder vermieterseitig den Mietvertrag zu erfüllen.


Erbrecht Einfach

Otti 14.10.2014 17:43

AW: Vermächtnis erfüllen - Zuständigkeiten und Kosten
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 9149)
Hallo,

hier finden Sie nochmal einen allgemeinen Artikel zur Erfüllung des Vermächtnisses:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber

Aus anderer Quelle geht hervor, dass die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben auch die Kosten zu tragen haben.

Sollte die Immobilie bewohnt sein, ist dies meiner Ansicht nach die Angelegenheit des Vermächtnisnehmers, der nach Übertragung die rechte und Pflichten besitzt, z.B. Eigenbedarf anzumelden oder vermieterseitig den Mietvertrag zu erfüllen.


Erbrecht Einfach


vielen Dank für Ihre Antwort.
Danach haben die Erben die Kosten zu tragen obwohl der Vermächtnisnehmer nicht
auf die Mitwirkung der Erben angewiesen ist da er selbst für das Vermächtnis
unter Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB zum Testamentsvollstrecker
berufen ist und somit Übertragung in Grundbuch und Notar selbst veranlassen kann?

Zu Frage 2, wer die Räumung von Haus und Grundstück durchzuführen
und somit zu bezahlen hat ist mir noch nicht klar.
Dazu möchte ich ergänzen, daß die Immobilie nur vom Erblasser bewohnt war
und nun frei ist, aber noch mit dem ganzen alten Hausrat gefüllt ist.

Hat der Vermächtnisnehmer der Immobilie nun Anspruch auf ein geräumtes Haus?
Den Hausrat, ob verwertbar oder nicht, haben doch die Erben geerbt, oder nicht?
Können bzw. dürfen die Erben nun vom Hausrat entnehmen was sie wollen
und den Rest belassen
oder haben sie in jedem Falle ein geräumtes Haus und Grundstück zu übergeben?

Im letzten Fall stellt sich dann Frage 3
Können die Räumungskosten (evtl. in Eigenleistung erbracht) in der
Erbschaftsteuererklärung das Erbe mindernd geltend gemacht werden
und wo im Vordruck "Erbschaftsteuerklärung" wären diese einzutragen?

Dies dürfte doch nicht selten vorkommen, trotzdem kann ich keine Antwort finden.
Hoffentlich habe ich nocheinmal Glück und ein Kenner der Materie kann mir antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Otti

Recht-Einfach 21.10.2014 15:12

AW: Vermächtnis erfüllen - Zuständigkeiten und Kosten
 
Hallo,

ich muss ehrlich gestehen, dass mein Ratschlagspotential an dieser Stelle erschöpft ist, da mir auch kein ähnlich gelagerter Fall bekannt ist.

Daher kann ich nur raten einen Anwalt zu konsultieren. Das können Sie auch online über unser Portal: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Insbesondere die Frage nach dem Hausrat ist sicherlich interessant und auch ich würde gerne wissen, wie dasw alles sauber abzulaufen hat. Vielleicht teilen Sie ja Ihre Ergebnisse hier mit der Community.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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