Erbe zum Teil ausschlagen
Hallo,
meine Mutter und ich haben Probleme mit dem Testament meines Großvaters. Er hatte vor Jahren ein Testament mit meiner Großmutter erstellt; nach ihrem Tod jedoch ein neues verfasst. Beide bei Notaren. Nun nach seinem Tod stellt sich heraus, dass das zweite keine Gültigkeit hat, da das erste Bindungswirkung hat. Nun stehe ich im ersten Testament als Ersatzerbing drin, im zweiten als Miterbin neben meiner Mutter. Wir haben ein gutes Verhältnis und sie möchte mich, wie die Aufteilung im zweiten ungültigen Testament ist, teilhaben lassen. Nun ist die Frage, ob sie diese Teile ausschlagen kann, sodass ich als Ersatzerbin einspringe? (Es gibt keine Schulden zu vererben) Vielen Dank für eure Hilfe! Liebe Grüße Sonja |
AW: Erbe zum Teil ausschlagen
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Sachverhalt hier klar genug geschildert ist, aber auf der Grundlage, die ich hier vorfinde, kann ich Ihnen folgende Tipps geben: Grundelgend für Ihre Mutter und auch Sie: Ein Erbe ist nicht in Teilen auszuschlagen. Sie haben die Möglichkeit die Erbschaft ganz auszuschlagen oder garnicht. Sollte Ihre Mutter nun das Erbe ausschlagen, erben Sie alles, vorausgesetzt, Sie sind der einzige gradlinige Nachkomme. Im Nachhinein wäre natürlich auch immer eine Rückübertragung, von z.B. Immobilien per Notar oder Geldwerten per Schenkungsvertrag an Ihre Mutter denkbar. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, Erbrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:11 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1