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Daddy 05.12.2017 13:05

Erbfolge
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Mein vor 8 Jahren verstorbener Vater hat meine Mutter als Alleinerbin bedacht. Weder meine Schwester noch Ich haben ihr Pflichtanteil in Anspruch genommen. Die Erbfolge wurde so geregelt, dass nach dem Tod meiner Mutter meine Schwester Alleinerbin werden sollte. Vor 4 Jahren ist allerdings meine Schwester verstorben. Vor 3 Jahren wurde eine mir nicht namentlich bekannte Erbengemeinschaft gegründet. Auch ist mir nicht bekannt, ob ich als Tochter dieser Gemeinschaft angehöre. Wie würde im Fall eines Todes meiner Mutter die Erbfolge für mich geregelt sein.
Mein Schwager hat vor ca.2 Jahren ein Haus auf einem vermessenen angrenzenden Nachbargrundstück gebaut.Dessen Sohn lebt nun im 2 Familienhaus meiner Mutter.
Meine 92 jährige Mutter lebt aus gesundheitlichen Gründer seit 2 Monaten in einem Pflegehein im Ort.
Über erklärende Antworten würden wir uns sehr freuen.

Recht-Einfach 15.12.2017 08:49

AW: Erbfolge
 
Hallo,

wenn Sie enterbt worden sind, haben Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil. Diesen Pflichtteilsanspruch müssen Sie innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende geltend machen. Andernfalls verjährt er.

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wäre der Anspruch gegenüber der gebildeten Erbengemeinschaft anzumelden.

Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach

Daddy 15.12.2017 11:00

AW: Erbfolge
 
Ein freundliches HALLO

Als Erstes möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.

Da meine Mutter,welche sich in einem Pflegeheim befindet noch llebt,stellt sich die Frage zur Anmeldung des Pflichtteils noch nicht.

Ich wollte vielmehr wissen,wie die Rechtslage zur Verteilung zu Lebzeit geregelt ist.

Zum Gesamt Erbe zählt ein ca 1200 qm grösses Grundstüch,welches direkt an das Grundstück anschließt,auf dem das 2 Familien Haus meiner Mutter steht.

Dieses damals unbebaute Grundstück erhielt mein Schwager vor ca.3 Jahren von meiner Mutter zur Bebauung überschrieben.Mein Schwager hat darauf ein Einfamielien Haus errichtet.

Zum Zwei-Familie-Haus meiner Mutter ist folgendes zu sagen:

In die obere Wohnung ist mein Neffe,also der Sohn meines Schwagers mit seiner Lebenspartnerin eingezogen.Die untere Wohnung meiner Mutter steht momentan leer. Zur Zeit ist mir nicht bekannt,wie hier die Regelung meiner Mutter bezüglich Vererbung getroffen wurde.

Da mein Schwager meine Mutte gegen mich abschottet,ich ca.350 km weit weg wohne und ohne Beisein meines Schwagers nicht mit meiner Mutter reden kann, ist diese UNGEWISSHEIT sehr ERDRÜCKEND für mich.

Über einen Rat einer Vorgehensweise sowie rechtliche Hinweise bin ich dankbar.


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