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Wetter 10.02.2018 20:04

Erbanteil meines Sohnes an meinem Haus wegen Zugewinngemeinschaft
 
Hallo

Ich bin seit 49 Jahren verheiratet. Kurz vor der Ehe war ich dabei, ein Haus zu kaufen. Aufgrund von Verzögerungen ist damals der Hauskauf erst kurz nach der Eheschliessung abgeschlossen worden. Ich bin dann als einziger im Grundbuch eingetragen worden. Nun ist meine Frau überraschend gestorben. Mein Sohn erhebt nun einen Erbanspruch am Haus, da er der Meinung ist, das Haus gehöre zu Hälfte meiner Frau, weil wir im keine Ehevertrag haben und damit in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Ist das so, dass mein Sohn einen Erbanspruch auf mein damals erworbenes Haus hat?
Ich vermute, mein Sohn steckt in Geldschwierigkeiten. Daher befürchte ich, er könnte eine Zwangsversteigerung in die Wege leiten um an Bargeld zu kommen.

Was kann ich tun?

Vielen Dank für die Hilfe

Schöne Grüsse
M. Wetter

Skyscraper 11.02.2018 16:22

AW: Erbanteil meines Sohnes an meinem Haus wegen Zugewinngemeinschaft
 
Zitat:

Zitat von Wetter (Beitrag 10855)
.....
Was kann ich tun?

Schick den Sohn zu einem Anwalt. Vermutlich wird er dir kaum glauben.
Ich sage jetzt mal was mein Informationsstand ist.

Im Todesfall spielt der Zugewinn nicht die gleiche Rolle wie bei einer Scheidung. Es geht nicht um dein Vermögen, sondern um das Vermögen deiner Frau. Der gehört das Haus nicht, da du alleiniger Eigentümer der Immobilie bist. Wenn das euer einziger Sohn und es kein Testament gibt, gehört dir schon mal der gesamte Hausrat und das Familienauto (Voraus). Von Ihrem Vermögen bekommst du als pauschalen Zugewinnausgleich die Hälfte. Wenn ihr gemeinsame Konten hattet, gehört davon erst einmal die Hälfte dir - der Rest wird mit dem Sohn geteilt. Da du vermutlich als einziger die Übersicht über ihr Vermögen hast wäre eine Aufstellung über das Vermögen deiner Frau hilfreich (dein Vermögen geht ihn erst mal nichts an).

Wetter 12.02.2018 20:05

AW: Erbanteil meines Sohnes an meinem Haus wegen Zugewinngemeinschaft
 
Hallo

vielen Dank für die schnelle Antwort. Da bin ich doch etwas beruhigter.

An den Hausrat hatte ich noch gar nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

Mein Sohn ist leider sehr uneinsichtig. Jetzt hat mich das Nachlassgericht informiert, dass er einen Erbschein beantragt hat und im Grundbuch eingetragen werden will.
Ich hoffe, dass dem ansinnen nicht stattgegeben wird.

Schöne Grüsse

Skyscraper 12.02.2018 20:55

AW: Erbanteil meines Sohnes an meinem Haus wegen Zugewinngemeinschaft
 
Dem Ansinnen wird sicher stattgegeben, da der Sohn Erbe ist.

Vorher muss er jedoch 3 Hürden nehmen:

1. Der Erbschein kostet Gebühren. Unterschreibe die Kostenverpflichtung für den Antrag nur, wenn du einen Erbschein z.B. wegen Zugriff auf gesperrte Konten benötigst. Ansonsten schau, dass dein Sohn Schuldner der Gebühren wird.

2. Im Erbschein stehen alle Erben mit ihrem gesetzlichen Anteil - also auch du.

3. Bevor das Nachlassgericht einen Erbschein erstellt, will das Nachlassgericht eine Vermögensaufstellung (Verbindlichkeiten nicht vergessen) sehen. Diese Aufstellung obliegt dir, da du der Haupterbe bist und dein Sohn vermutlich gar keinen Überblick über das Vermögen hat. In dieser Vermögensaufstellung taucht, wenn ich das richtig verstanden habe, gar kein Immobilie auf - kein Grundstück also auch kein Eintrag zu Gunsten deines Sohnes ins Grundbuch. Die Vermögensaufstellung dient übrigens in erster Linie der Berechnung der Gebühren für den Erbschein. Das geht dann natürlich auch an das Finanzamt.


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