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Noch Ordnungsgemäße Verwaltung ???

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 04.08.2023, 18:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2023
Beiträge: 1
Standard Noch Ordnungsgemäße Verwaltung ???

Hallo,

ich bin nach dem Tod meines Vaters nun in einer Erbengem. mit meinem Bruder und meiner Mutter (Erbteile: Bruder, ich, je 1/8, Mutter 3/4)
Ich habe meine Mutter darauf hingewiesen, dass die Erbmasse, in erster Linie das Haus und Grundstück, das wir alle 3 momentan bewohnen, grundsätzlich gemeinsam zu verwalten ist.

Dennoch hat sie ohne mein Wissen oder gar Zustimmung nun angefangen, bauliche Veränderungen durchzuführen: Fenster wurden ausgetauscht, eine Solarzellenanlage wurde auf dem Gartenhausdach installiert, und in unserem Garten größere Büsche einfach entfernt.

Meinem Rechtsverständnis nach geht das alles über die sog. ordnungsgemäße Verwaltung hinaus, bei der meine Mutter mit ihrer 3/4 Mehrheit alleine entscheiden kann.

Für mich sind das bauliche Maßnahmen/Veränderungen, welche Einstimmigkeit erfordern.
Sehe ich das richtig? Muss ich das alles dulden?

LG



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Stichworte
bauliche maßnahme, einstimmig, ordnungsgemäße verwaltung, stimmanteil, umbau


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