Freibetrag für Schwerbehinderte?
Hallo,
ich muss demnächst auf die 2. Haushälfte, die mir mein Lebensgefährte vermacht hat, Erbschaftssteuer bezahlen. Da wir nicht verheiratet waren, ist das nicht wenig. Ich habe mal gehört, das Schwerbehinderte eine Art Freibetrag angerechnet bekommen, finde aber den Gesetzestext nicht mehr, Finanzamt antwortet nicht. Ich habe GdB 60. Können Sie mir helfen und mittteilen, ob das stimmt, ggf. wo ich die Textstelle finde? |
AW: Freibetrag für Schwerbehinderte?
Hallo,
ich nehme mal an, dass Sie diese Rechtsquelle meinen: § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG § 13 ErbStG Steuerbefreiungen - Erbschaftssteuergesetz Zitat:
Eine andere Gesetzesquelle, die zu Ihrer Beschreibung passt, konnte ich leider nicht entdecken. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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