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0007marion 15.12.2017 10:30

Wideruf einer Schenkung wegen Todes nach Ablauf eines zu kurzen Frist von 6 Monaten
 
Schwester und Bruder haben vor mehr als 10 Jahren die Wohnung der Eltern geschenkt bekommen (2004) per notar.Vertrag. Der Vater verstarb 2005; es gab keinen Erbschein und kein Testament. Die Mutter lebt noch. Im April 2017 verstarb der beschenkte Sohn, mein Bruder (ledig ohne Kinder). Es ist jetzt Dezember 2017 und für eine Rückübertragung vielleicht schon zwei Monate zu spät. In der Rückübertragungsklausel steht, dass im Falle des Todes des Beschenkten (es steht so: falls der Erwerber vor dem Veräusserer versterben sollte, eine Rückübertragung möglich ist mit einer Frist von 6 Monaten.
Und, dass ein Einschreiben an die Erwerber oder an die Erben der Erwerber erfolgen muss (sich die Mutter also selbst einen Brief schreiben muss?!) und der Anspruch 6 Monate nach Tod erlischt. Ist das wirksam? Und was heißt das denn: der Rückübertragungsanspruch ist nicht veräußerlich und nicht vererblich?

Die Mutter und die Schwester des Verstorbenen sind in Erbengemeinschaft hälftig die Erben dieser Hälfte geworden und müssten nun beide Erbschaftssteuer bezahlen für die Wohnung, die zwischen 80.000 und 100.000 Euro wert sein dürfte Die Mutter hat einen Freibetrag (wegen Erbe als Mutter von Todes wegen von 100.000 Euro (richtig?)) und die Schwester 20.000. Ist diese 6-Monats-Frist gültig? Oder gibt es ein neueres Gesetz, welches einen längeren Zeitraum einräumt. Die Höhe der Kosten für die Rückübertragung, den Notar, die möglichen Amtsgerichtskosten wegen Umschreibung wenn 1/4 der Wohnung 20.000 Euro ausmacht, dürften - so las ich neulich irgendwo - den gleichen Wert ausmachen (5.000 Euro), wie die Schenkung 2004. Wenn das nicht so wäre, würden meine Mutter für 20.000 Euro 11 Prozent Erbschaftssteuer 2200 Euro zahlen, obwohl damals schon 5000 bezahlt wurden und ich (Tochter) auf 20.000 Euro 4000 Euro mit 20 Prozent Erbschaftssteuer.

Der verstorbene Bruder hat zudem eine Immobilie (vermietet), die 250000 Wert sein dürfte und zu 100000 noch verschuldet ist und Bargeld in Höhe von 33000 auf dem Konto und zwei Lebensversicherungen (à 12.000 Euro) vererbt, das wohl für die Erbschaftssteuer drauf geht.

Wer kann Tipps geben. Bitte schnell antworten, es ist der 15.12.2017
Stichworte: Schenkungswiderruf, Schenkungsrückrufgesetzfrist, Geschäftsgrundlagenstörung, Einschreiben-an-sich-selbst, Rückübertragungsanspruch nicht veräußerlich vererblich


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