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Tafelwasser52 18.02.2018 20:55

Erbschaft eines (verstorbenen) Erblassers und Erbschaftssteuer
 
Moin.
Bin glücklicher Erbe und habe nun via Erbermittler nochmal das Glück gehabt. Vor drei Jahren verstarb mein leiblicher Vater, kurz darauf dessen Ehefrau, ich war testamentarisch der Schlusserbe. Von Vater auf Ehefrau mußte keine Erbschaftssteuer gezahlt werden da innerhalb der Freibeträge, von Ehefrau auf mich dann schon. Nun hat mein leiblicher Vater via Erbenermittler erneut geerbt. Klar ist mir - da nun die Freibeträge überschritten werden - dass ich jeweils von Leiblichen Vater an Ehefrau die Erbschaftssteuer zu zahlen habe und von seiner Ehefrau an mich die Erbschaftssteuer neu berechnet wird. Unsicher bin ich in der Frage der Stichtagsregelung, denn in der Erbschaftssteuerberechnung der Erbenermittler (Tante an leiblichen Vater) sind die Vermögensverhältnisse natürlich zum Todestag der Tante (2011) zugrunde gelegt. Gilt das dann auch für den Todestag des Vaters (2013)? Oder letztendlich der Auszahlungsbetrag an mich (2018) den ich für die Erbschaftssteuer anzugeben habe (das wäre deutlich höher in der Summe). Mit Dank im voraus ...sofern ich den Sachverhalt einigermassen verständlich beschrieben habe.

Skyscraper 19.02.2018 07:51

AW: Erbschaft eines (verstorbenen) Erblassers und Erbschaftssteuer
 
Meine Sicht der Dinge- wie immer ist das keine Rechtsberatung:

Für die Erbenermittler und deren Honorar gilt wohl der Todestag der Tante.

Ansonsten bleibt es hinsichtlich der Stichtage wie es ist. Das vererbte Vermögen ist dabei unter Berücksichtigung der mitgeerbten Erbschaftssteuerschuld zu den Stichtagen zu berichtigen.

Ich bin auch der Meinung, dass die Finanzbehörde bei z.B. Depots oder Immobilien jedesmal eine Neubewertung zum jeweiligen Todestag vornehmen wird.


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