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Kündigung nicht fristgerecht aufgrund Adressänderung der Verwaltung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.06.2011, 11:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2011
Beiträge: 2
Standard Kündigung nicht fristgerecht aufgrund Adressänderung der Verwaltung

Ich hatte am 30.05.11 eine Kündigung zum 31.08.11 an meine Grundstückverwaltung gesendet. Ich hatte die Adresse gewählt, welche im letzten Anschreiben, in unserem Hausaushang und in den gelben Seiten und im Telefonbuch angegeben ist. Heute hab ich bei der Grundstücksveraltung nachgefragt und meine Kündigung ist dort noch nicht eingegangen.

Wie sich herausstellte, ist die Grundstücksverwaltung kürzlich umgezogen, hat aber noch einen Nachsendeantrag laufen. Von der neuen Adresse wurde ich jedoch nie informiert und in den öffentlichen Verzeichnissen steht ja auch noch die alte Adresse. Ist es jetzt mein Verschulden, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen ist?



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  #2  
Alt 07.06.2011, 13:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung nicht fristgerecht aufgrund Adressänderung der Verwaltung

Wie wurde die Kündigung verschickt, Brief per Einschreiben?
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  #3  
Alt 07.06.2011, 14:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigung nicht fristgerecht aufgrund Adressänderung der Verwaltung

Sorry, dieses Detail hab ich ganz vergessen anzugeben. Also die Kündigung wurde per Einwurfeinschreiben versendet.
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  #4  
Alt 07.06.2011, 18:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung nicht fristgerecht aufgrund Adressänderung der Verwaltung

Dann anhand der Einlieferungsnummer auf der Website der Post nachschauen, wann und wo das Einschreiben ausgeliefert wurde.
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