Eigenbedarf im Mehrfamilienhaus - 4 Parteien soll gekündigt werden
Hallo!
Ich brauche dringend Hilfe und zwar geht es darum, dass unser Haus (Mehrfahmilienhaus in zentraler Lage, Altbau!) vor 3 Jahren verkauft wurde. Der neue Eigentümer hatte vor, aus unseren Wohnungen Luxuseigentum zu machen, ist jedoch nach drei Jahren gescheitert, weil wir uns nicht anderweitig umgesehen haben und er weiß, dass er uns so nicht da raus bekommt. Er ist auf den Markt sehr bekannt und jetzt bietet er unser Haus als "Eigenbedarfsnutzung" an. Ich spreche hier von 2 Parteien 120 qm und einer Partei 100 qm + einer Partei im Anbei 30 qm + Garten. Jetzt erklärte uns ein Päarchen (sie Architektin, er Illustrator) mit Kleinkind, dass sie vorhaben das Haus zu kaufen und Eigenbedarf anzukündigen. Sie möchten in die EG-Wohnung ziehen und zwei Büroräume sollen errichtet werden. Es werde eine Entmietung stattfinden!!!! (O-Ton!) Wie sieht die Situation aus, wenn sie wirklich das Haus kaufen??? Die Lage ist so: Eine Zusatzklausel in unserem Vertrag schließt eine Kündigung bis 2013 aus (wir wohnen seit 2003 in dem Haus in der 1. Etage). Wir sind eine vierköpfige Familie (2 kleine Kinder von 1 und 4 Jahren). Die Dame im EG ist über 70 und in dem Haus GEBOREN!!! Die Dame über uns lebt seit 35 Jahren dort und ihr psychisch kranker Sohn (45 Jahre) lebt im Anbau. Könnten wir das ganze rechtlich über viele Jahre hinauszögern????? Ich habe eine Gesprächsnotiz angefertigt, damit nicht hinterher mit etwas anderen argumentiert werden kann....Bitte helfen sie uns!!! Danke schonmal! |
AW: Eigenbedarf im Mehrfamilienhaus - 4 Parteien soll gekündigt werden
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Ja, da frage ich LAIEN!!!! Ich hatte gehofft, dass es hier vielleicht jemanden gibt, der sich vielleicht etwas auskennt... Die Zusatzvereinbarung ist eine "individuelle Vereinbarung" gewesen, da wir viel in die Whg investiert haben und somit noch gültig. Unser damaliger Vermieter war Richter, spezialisiert auf Mietrecht. Ich möchte wissen, ob man mehrere Parteien unter den o.a. Bedingungen einfach mal so kündigen darf???
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AW: Eigenbedarf im Mehrfamilienhaus - 4 Parteien soll gekündigt werden
Hallo,
zum Thema "Kündigung wegen Eigenbedarf" finden Sie auch Informationen in unserem Mietrecht Ratgeber: Kündigung wegen Eigenbedarf im Mietrecht Hieraus können Sie erkennen, dass der Eigenbedarf durchaus eine Kündigung in Ihrem Umfang berechtigen kann. Wenn sie sich jedoch dagegen wehren wollen, kann nur ein Anwalt helfen! Mietrecht Einfach |
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hallo,
der eigentümer der wohnung kann dem mieter immer fristgemäß kündigen. egal aus welchen gründen - den gesetzen entsprechend natürlich. es immer bitter, wenn man nach vielen jahren plötzlich raus muß. aber so ist es eben wenn man kein eigentum hat :( |
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