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romantic33 26.05.2011 21:53

Nach Trennung Ex-Schwiegereltern bleiben weiterhin in dem Haus
 
Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich habe zwei Häuser auf einem Grundstück, ähnlich wie ein Zweifamilienhaus. Eines bewohne ich selbst, jetzt nach der Trennung mit meinen Kindern, das andere meine Schwiegereltern und weils so schön ist mein Exmann auch. Meine Kinder gehen also alle zwei Wochen nach neben an, die Konflikte sind hoch meinen Kindern geht es sehr schlecht die Luft brennd im wahrsten Sinne des Wortes. Leider haben die Schweigereltern einen Mietvertrag ich bin Vermieter. Meine Schwiegermutter ist mich schon mehrfach verbal angegangen.

Nun meine Frage gibt es nicht doch eine andere Möglichkeit außer auf Eigenbedarf zu Kündigen es muß doch möglich sein wenn die Situatin derart angespannt ist diese Menschen los zu werden.

Kann mir jemand einen Rat geben?

vielen Dank
Romantic 33

Regenmacher 27.05.2011 08:59

AW: Nach Trennung Ex-Schwiegereltern bleiben weiterhin in dem Haus
 
Zitat:

Zitat von romantic33 (Beitrag 3366)

Nun meine Frage gibt es nicht doch eine andere Möglichkeit außer auf Eigenbedarf zu Kündigen

Nö, denn diese Möglichkeit gäbe es nur, wenn Sie das Haus für Ihre Kinder benötigten.

es muß doch möglich sein wenn die Situatin derart angespannt ist diese Menschen los zu werden.

Noch einmal nö!

Kann mir jemand einen Rat geben?

vielen Dank
Romantic 33

Mal mit einem Anwalt für Mietrecht darüber reden, vielleicht kann der was konstruieren.

Recht-Einfach 27.05.2011 15:56

AW: Nach Trennung Ex-Schwiegereltern bleiben weiterhin in dem Haus
 
Hier sehe ich leider keine Chance.
Informieren Sie sich doch noch einmal in diesem Artikel zum Thema: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die zu einer ordentlichen Kündigung gereichen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Orion 05.06.2011 04:26

AW: Nach Trennung Ex-Schwiegereltern bleiben weiterhin in dem Haus
 
abhängig von den umständen könnte hier ein fall von besonderer härte vorliegen, die sie durchaus berechtigen könnten, den mietvertrag dennoch zu kündigen.
das setzt voraus, dass (ggf. auch in den augen eines gerichtes) die fortsetzung des mietverhältnisses dem vermieter nicht weiter zuzumuten ist.
(bsp: der mieter bedroht den vermieter, zahlt wiederholt die miete nicht, beschädigt vorsätzlich die mietsache, usw.)

suchen sie sich anwaltlichen rat.


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