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Bernhardt01 01.07.2011 12:33

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Hey,

kann es sein das du das Loch einfach nur als Vorwand nutzt um eher aus dem Mietvertrag heraus zu kommen, weil du keinen Nachmieter findest? Ansonsten kannst du sogar selbst den Mangel, Also das Loch wo Wasser eintritt und sich dadurch Schimmel bildet beseitigen (lassen).
Zitat:

Beseitigt der Vermieter trotz Mitteilung des Mieters den Mangel nicht, kann der Mieter den Mangel im Wege der Ersatzvornahme auch selbst beheben oder von einer Fachfirma beseitigen lassen. Der Mieter kann dann vom Vermieter gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten ist.
Dann ist das Loch und der entstandene Schimmel weg. Auch dürfte sich dort kein Schimmel mehr bilden, weil die Ursache, also die Feuchtigkeit, verschwunden ist.
Natürlich musst du dem Vermieter auch Zeit geben, den Schaden zu beseitigen und ihm wenn er es nicht macht ihn dadrauf hinweisen und eine Frist setzen. Entsprechende Musterschreiben zur Mängelbeseitigung an den Vermieter findest man sogar kostenlos im Netz. ;)

Also kein Grund gleich panisch aus deinem Schloss zu flüchten :)

bredebe 01.07.2011 14:34

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Hallo,

ich nehme es nicht als Vorfand, sondern: Ich habe langsam die schnautze voll. Seit über 2 Jahren sollen hier Mängel beseitigt werden! Das mit dem Wasser und dem Schimmel an der Wand ist jetzt erst seit ein paar Tagen und jetzt will ich hier so schnell wie möglich raus. Ich möchte noch nicht mal mietfrei in so einer Wohnung wohnen. Ich habe glücklicher weise eine Wohnung gefunden. Der einzige nachteil ist, dass sich die Mieten einen Monat überschneiden. Und da der Vermieter seinen Pflichten seit über zwei Jahren nicht nachkommt, sehe ich überhaupt nicht ein, die fristgerechte Kündigung einzuhalten.
Haben Mieter denn überhaupt keine Rechte?
Werde nun die Beseitigung der Mängel mit einer Frist fordern und beim Gesundheitsamt nachfragen, ob es für eine fristlose Kündigung ausreicht.
Achso eine Sache habe ich noch vergessen. Seit dem vor dem Haus eine Eisenbahnbrücke erneuert wurde, wackelt das ganze Haus, wenn ein Güterzug vorbeifährt. Es ist wie ein leichtes Erdbeben. Das war vorher nicht. Aber das soll ich wahrscheinlich auch einfach hinnehmen...

Danke für den Link!

Gruß

Bernhardt01 01.07.2011 17:43

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Bitte, hoffe er hilft dir etwas weiter.

Hm, das mit dem Beben wenn ein Zug vorbeifährt kenn ich auch, aus meiner alten Studentenbude. Da habe ich auch gemerkt wenn ein Zug auf den 500 Metern entfernten Gleisen fuhr. Es war aber nicht so schlimm.
Vielleicht hat das Loch ja auch was mit der neuen Eisenbahnbrücke zu tun. Naja, du kannst ja versuchen das du einen Nachmieter findest, der dir die Wohnung zum 01.08. abnimmt. Ansonsten solltest du versuchen die Miete so weit wie möglich zu mindern. In wie fern du da was machen kannst weiß ich aber nicht, da könnte sich aber ein Rat vom Anwalt oder einem Mieterverein bezahlt machen ;)

Regenmacher 01.07.2011 17:54

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
@Bernhardt01

Die Stellung eines Nachmieters ist nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Und eine Mietminderung dürfte sicherlich auch auf Widerstand vonseiten des Vermieters stoßen. Und für die kurze Mietzeit noch einen Anwalt oder Mieterverein bemühen, dürfte wohl wenig Sinn machen.


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