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bredebe 28.06.2011 19:38

Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Hallo,

ich bräuchte mal dringend einen Rat! Und zwar wohne ich seit 3 Jahren in einer Wohnung, die eigentlich saniert werden müsste.
- die Fenster sind Uralt und somit hört man Autos und Straßenbahn sehr laut.

- die Dusche ist total vergammelt an den Dichtungen. Bekommt man nicht weg mit Schimmelspray.

- die Farbe blättert von der Decke ab, weil der Vermieter erst vor 2 Monaten eine Lüftung im Bad eingebaut hat, ein Fenster gibt es nicht
.
- das Dachfenster in der Küche (in 3 Meter Höhe) lässt sich nicht öffnen weil der Motor kaputt ist. Sollte eigentlich schon vor 6 Jahren repariert werden habe ich vom Vormieter erfahren. Ich habe den Vermieter schon mehrmals darauf hingewiesen.

- letzten Sommer war es zeitweise 37 °C in der Wohnung. (ist eben ne Dachwohnung. Aber gibt es da ein Temperaturenlimit?)

- und seit neustem läuft in meinem Zimmer Wasser die Wand runter, wenn es draußen regnet. Habe mal die Tapete abgezogen: Alles verschimmelt!!!

Jetzt reichts mir! Ich will aus dieser SCH... Wohnung so schnell wie möglich raus!!

Könnte ab 1.September eine neue Wohnung beziehen, aber dann müsste ich 1x doppelt Miete zahlen, wenn ich jetzt kündige.
Gibt es in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht?

Achja: In dem Übergabeprotokoll steht natürlich nichts drin, von irgendwelchen geplanten Reparaturmaßnahmen.

Hoffentlich kann mir hier jemand helfen!!

Gruß

Regenmacher 28.06.2011 19:50

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Kündigen Sie Ihre jetzige Wohnung beweisbar (Einwurfeinschreiben) per sofort, dann müssen Sie nur noch bis zum 30.09. Ihren Mietvertrag erfüllen und Miete bezahlen.

Früher als 3 Monate kommen Sie nicht aus dem Vertrag raus.

bredebe 28.06.2011 20:04

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Und wie ist es mit dem Schimmel und dem Reinregnen? Da müssen jetzt definitiv Handwerker kommen. Und das ist auch noch an meinem Kopfende vom Bett.
Kann ich Mietminderung beantragen? Das ist doch auch total schlecht für die Gesundheit.

Und noch eine Frage zur Kündigung:

Kündige ich sie zum 30.9 oder 1.7?

Gruß

Regenmacher 28.06.2011 20:10

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Zum 30. September. Das ist der letzte Tag ihrer Mieteit.

bredebe 28.06.2011 20:39

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Vielen Dank für die Hilfe

bredebe 28.06.2011 21:34

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Hallo nochmal.

ich möchte es mit einer fristlosen Kündigung versuchen und habe folgendes geschrieben.

Kündigung des bestehenden Mietvertrages
*
Sehr geehrter Herr XXX,
*
hiermit machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für Wohnung (XXX) fristlos zum 31.August 2011.
*
Die Kündigung erfolgt, da die Mängel an der Wohnung nicht mehr Tragbar sind und wir Angst um unsere Gesundheit haben.

Der ausschlaggebende Grund war, dass seit neustem Wasser die Wand herunterläuft, wenn es draußen regnet. An der Stelle ist die Wand auch Stark von Schimmel befallen (unter der Tapete)
*
Rein vorsorglich für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam wäre, kündigen wir das Mietverhältnis fristgerecht zum 30. September 2011.

Wir erbitten höflich eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung inklusive Nennung des Datums des Vertragsendes.
*
Mit freundlichen Grüßen,



Kann ich das so schreiben?

Grüße

Regenmacher 29.06.2011 09:13

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
Das einzig Konkrete in dem Brief ist das Kündigungsdatum 30. September.

Für eine Sonderkündigung reichen die Gründe vorne und hinten nicht aus. Bei einem Mangel an der Wohnung haben Sie zuerst die Pflicht, den Vermieter über diesen zeitnah zu informieren. Danach wäre eine Minderung der Miete angedacht, aber kein Sonderkündigungsrecht.

Und Angst um die Gesundheit zu haben ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Diese angebliche Gesundheitsgefährdung müsste von einem Amtsarzt (Gesundheitsamt) bestätigt werden, um zu einer fristlosen Kündigung zu führen.

Und dann heißt es fristlos.....und nicht erst zum 31. August. Wenn Ihr Verbleiben in der Wohnung nicht mehr möglich ist, dann können Sie sich den Auszugstermin nicht aussuchen, dann heißt es sofort!

Da Sie aber scheinbar das Eindringen des Wassers noch nicht gemeldet haben, könnte Ihr Vermieter den Spieß umdrehen und Sie für weitergehende Schäden an der Mietsache in Regress nehmen, weil Sie den Schaden zu spät melden.

bredebe 29.06.2011 13:20

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
hallo,

ich habe den vermieter natürlich benachrichtigt. er weiß also bescheid. wenn aus einem loch in der wand, das von schimmel umgeben ist und da auch noch wasser rausläuft, wenn es regnet, kein kündigungsgrund ist, dann finde ich das schon sehr komisch. und um die anderen mängel, die ich schon beschrieben habe, kümmert sich ja auch niemand.

ich habe die wohnung jetzt fristgerecht gekündigt und versuche per absprache einen monat früher aus der wohnung zu kommen, damit die wohnung saniert werden kann. ich werde dem vermieter schriftlich eine frist setzen für die beseitigung der mängel.

wieviel zeit soll ich ihm denn geben? und wie macht man das mit der mietminderung? gibt es da irgendwelche vorgaben (bestimmter prozentsatz der miete) oder kann ich entscheiden wie hoch die mietminderung ist?

danke für deine antwort

gruß

Regenmacher 29.06.2011 13:43

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung

http://www.bild.de/ratgeber/geld-kar...6696.bild.html

http://www.guter-rat.de/ratgeber/Die...en_607027.html

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

http://www.internetratgeber-recht.de...aengel/em1.htm

bredebe 29.06.2011 14:04

AW: Kann ich früher aus meiner Wohnung raus?
 
danke für die links

gruß


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