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Kündigung wegen störendem Mitmieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 16.08.2011, 23:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 1
Standard Kündigung wegen störendem Mitmieter

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem heiklen Thema. Wir sind eine kleine Familie und haben einen Mitmieter der uns wegen der - seiner Meinung nach - "störenden" Geräusche die mein 2jähriges Kind macht "terrorisiert". Wenn etwas runterfällt wird gleich von oben "geklopft". Oder er kommt runter und beschwert sich. Das sind für mich unhaltbare Zustände zumal der auch schon meine Lebensgefährtin bedroht hat. Ich weiss das er gegen "Kinderlärm" nichts machen kann. (Hab mich schon bei der Polizei erkundigt). So jetzt meine Frage: Gibt mir dieser "unhaltbare" Zustand, das recht auf eine fristlose Kündigung?

Bitte helft uns, wir haben auch schon mit dem Vermieter gesprochen, dieser kann aber angeblich nichts dagegen unternehmen.

Gruß
moGli



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  #2  
Alt 17.08.2011, 00:25
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung wegen störendem Mitmieter

Hallo,

Ihre angeführten Gründe gereichen leider nicht zu einer fristlosen Kündigung.
Sie sollten schnellstmöglich ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und für Ersatzraum sorgen.

Vielleicht können Sie den Auszug beschleunigen, wenn der Vermieter Ihnen erlaubt für einen Nachmieter zu sorgen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da der Vermieter nicht zur Annahme eines vorgeschlagenen Nachmieters verpflichtet ist.


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  #3  
Alt 17.08.2011, 00:27
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Kündigung wegen störendem Mitmieter

da könnte man doch den "störenden mieter" über einem anzeigen...

- ruhestörung
- bedrohung
- belästigung

einfach ausnutzen das der mitmieter nichts gegen den kinderlärm tun kann
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  #4  
Alt 17.08.2011, 09:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung wegen störendem Mitmieter

Zitat:
da könnte man doch den "störenden mieter" über einem anzeigen...
Und wo bitteschön? Keine Polizeidienststelle wird wegen solcher "Kleinigkeiten" eine Anzeige schreiben. Hier wird man darauf hinweisen, dass nur der Vermieter Mittel und Möglichkeiten hat, den renitenten Mieter zur Räson zu rufen.
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