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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung wegen störendem Mitmieter
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem heiklen Thema. Wir sind eine kleine Familie und haben einen Mitmieter der uns wegen der - seiner Meinung nach - "störenden" Geräusche die mein 2jähriges Kind macht "terrorisiert". Wenn etwas runterfällt wird gleich von oben "geklopft". Oder er kommt runter und beschwert sich. Das sind für mich unhaltbare Zustände zumal der auch schon meine Lebensgefährtin bedroht hat. Ich weiss das er gegen "Kinderlärm" nichts machen kann. (Hab mich schon bei der Polizei erkundigt). So jetzt meine Frage: Gibt mir dieser "unhaltbare" Zustand, das recht auf eine fristlose Kündigung? Bitte helft uns, wir haben auch schon mit dem Vermieter gesprochen, dieser kann aber angeblich nichts dagegen unternehmen. Gruß moGli |
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#2
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AW: Kündigung wegen störendem Mitmieter
Hallo,
Ihre angeführten Gründe gereichen leider nicht zu einer fristlosen Kündigung. Sie sollten schnellstmöglich ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und für Ersatzraum sorgen. Vielleicht können Sie den Auszug beschleunigen, wenn der Vermieter Ihnen erlaubt für einen Nachmieter zu sorgen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da der Vermieter nicht zur Annahme eines vorgeschlagenen Nachmieters verpflichtet ist. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Kündigung wegen störendem Mitmieter
da könnte man doch den "störenden mieter" über einem anzeigen...
- ruhestörung - bedrohung - belästigung einfach ausnutzen das der mitmieter nichts gegen den kinderlärm tun kann |
#4
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AW: Kündigung wegen störendem Mitmieter
Zitat:
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