Kündigung wegen Verkauf des Hauses
Vermieter hat uns nach 13 Monaten mündlich gekündigt mit der Begründung die Wohnung verkaufen zu wollen. Kann er kündigen oder muss dies der neue Besitzer/Käufer veranlassen?
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AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses
1. Eine mündliche Kündigung ist ungültig.
2. Der neue Eigentümer kann nachdem das Haus/die Wohnung auf seinen Namen eingetragen ist, mit der Frist von 3 Monaten kündigen, wenn er oder ein Familienmitglied in die Wohnung ziehen möchte. |
AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses
Zitat:
Der Käufer, wenn er als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, kann Euch nur, wenn keine anderen schwerwiegenden Gründe vorliegen, wegen Eigenbedarf kündigen. |
AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses
Hallo,
der Verkauf des Hauses ist kein Kündigungsgrund. Der neue Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten (Kauf bricht nicht Miete) aus dem Vertrag und kann Ihnen dann regulär z.B. wegen Eigenbedarf unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen! |
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