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Jungbluth69 05.03.2009 12:05

Fristlose Kündigung durch Vermieter
 
Hallo,

wir haben eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen nicht genehmigter Tierhaltung bekommen (Abmahnung bekamen wir auch - mit einer Frist von 14 Tagen um die Tiere "abzuschaffen").Angeblich nutzt unser Hund andauernd den Hof als Hundeklo. Beweisbilder wären vorhanden. Selbst wenn wir gar nicht zuhause waren, soll das der Fall gewesen sein. Wir teilten ihm mit, dass es uns innerhalb der 2 Wochen nicht möglich ist, die Tiere anderweitig unterzubringen. Darauf kam keine Reaktion.

Ich hab mich ja hier schon schlau gemacht, dass eine Hundehaltung nicht untersagt werden darf, wenn andere Mieter im haus mit wesentlich kleineren Wohnungen Hunde halten dürfen (z.B. 1,5 Zimmer und 5 Hunde). Seit der Kündigung des Vermieters werden wir permanent von dem Hausmeisterehepaar bespitzelt. Sobald wir das Haus verlassen, kommt sie wie eine Furie hinterher gerannt und schaut, was wir denn da so machen.. :confused:

Wir haben uns zwischenzeitlich eine neue Wohnung gesucht, diese können wir am 1.5. beziehen. Wir kündigten am 25.02.09, mit der Bitte um einen Mietaufhebungsvertrag, da der Vermieter uns ja eh schon eine fristlose Kündigung angedroht hat. Seine Antwort darauf war eine fristlose Kündigung zum 31.03.. Er akzeptiert unsere Kündigung nicht, und besteht auf den Auszug am 31.03. bis spätestens 12 Uhr.

Wie sollen wir nun vorgehen?

Mit ihm reden kann man nicht, denn er hat, seit wir da wohnen, jegliche Anfrage, Beschwerde, etc. unsererseits einfach ignoriert.

Für Ratschläge wären wir euch dankbar..

LG
Jungbluth

Recht-Einfach 06.03.2009 20:19

Hallo Jungbluth.

Problem bei einem Mietaufhebungsvertrag:
Bei einem Mietaufhebungsvertrag müssen beide Parteien zustimmen. Dies scheint in Eurem Fall und nach der Schilderung der Verhältnisse eher unwahrscheinlich.

Von daher sollte dir eine fristlose Kündigung doch gerade recht kommen. Problem ist sicher nur, dass Ihr diese zum 30.04.2009 wünscht, so wie ich das verstehe.

Frage: Hat der Vermieter einen Grund für die fristlose Kündigung angegeben? Wenn nicht ist diese unwirksam! Wenn ja, dann wäre dieser Grund auf seine gesetzeskonformität zu überprüfen.

Ich weiß nicht ob dieser Artikel schon gelesen wurde -> Tipps und Tricks zur Kündigung durch den Vermieter.
Tipps und Tricks zur Kündigung durch den Vermieter

Diesen Artikel würde ich nochmal empfehlen, vor allem im Bezug auf die Härtefälle, um eine Fristverlängerung zu erreichen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach


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