Kündigung des Mietverhältnis
Guten Tag,
ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe, dass mir geholfen werden kann. Ich möchte gerne aus meiner Wohnung ausziehen und habe Probleme bei der Kündigungsfrist. Ich bin mit meiner Familie am 01.01.2003 in unsere Wohnung eingezogen, als Mietvertrag erhielt ich einen Einheitsmietvertrag. Da wir nun umziehen wollen, möchten wir, dass unser Vermieter unsere Kündigung spätestens am 29.02.2012 erhält. Laut Mietvertrag steht ein § 2, der beeinhaltet, dass das Mietverhältnis durch den Mieter, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages, spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats gekündigt werden kann. Bedeutet es nun, dass wenn mein Vermieter die Kündigung am 29.02.2012 in den Händen hält, das ich zum 30.April kündigen darf oder muß ich zum 31. Mai 2012 kündigen? Ich bedanke mich bei Ihnen im Vorraus und hoffe auf eine recht baldige Antwort. Viele Grüsse Sabrina Kowol |
AW: Kündigung des Mietverhältnis
Wenn Dein Vermieter die Kündigung am 29.2. erhält beginnt die Kündigungsfrist mit dem Monat März und endet am 31.5.
Zum 30.4. hätte die Kündigung spätestens am 3. Werktag diesen Monats beim Vermieter sein müssen. |
AW: Kündigung des Mietverhältnis
Vielen Dank für die Antwort :)
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