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Kündigung des Mietverhältnis

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 07.02.2012, 09:41
sabko
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kündigung des Mietverhältnis

Guten Tag,

ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe, dass mir geholfen werden kann.
Ich möchte gerne aus meiner Wohnung ausziehen und habe Probleme bei der Kündigungsfrist.

Ich bin mit meiner Familie am 01.01.2003 in unsere Wohnung eingezogen, als Mietvertrag erhielt ich einen Einheitsmietvertrag. Da wir nun umziehen wollen, möchten wir, dass unser Vermieter unsere Kündigung spätestens am 29.02.2012 erhält.

Laut Mietvertrag steht ein § 2, der beeinhaltet, dass das Mietverhältnis durch den Mieter, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages, spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats gekündigt werden kann.

Bedeutet es nun, dass wenn mein Vermieter die Kündigung am 29.02.2012 in den Händen hält, das ich zum 30.April kündigen darf oder muß ich zum 31. Mai 2012 kündigen?

Ich bedanke mich bei Ihnen im Vorraus und hoffe auf eine recht baldige Antwort.

Viele Grüsse
Sabrina Kowol



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  #2  
Alt 07.02.2012, 10:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung des Mietverhältnis

Wenn Dein Vermieter die Kündigung am 29.2. erhält beginnt die Kündigungsfrist mit dem Monat März und endet am 31.5.

Zum 30.4. hätte die Kündigung spätestens am 3. Werktag diesen Monats beim Vermieter sein müssen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.02.2012, 10:06
sabko
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung des Mietverhältnis

Vielen Dank für die Antwort
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
einheitsmietvertrag, kündigungsfrist


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