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Alt 07.02.2012, 09:41
sabko
Gast
 
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Standard Kündigung des Mietverhältnis

Guten Tag,

ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe, dass mir geholfen werden kann.
Ich möchte gerne aus meiner Wohnung ausziehen und habe Probleme bei der Kündigungsfrist.

Ich bin mit meiner Familie am 01.01.2003 in unsere Wohnung eingezogen, als Mietvertrag erhielt ich einen Einheitsmietvertrag. Da wir nun umziehen wollen, möchten wir, dass unser Vermieter unsere Kündigung spätestens am 29.02.2012 erhält.

Laut Mietvertrag steht ein § 2, der beeinhaltet, dass das Mietverhältnis durch den Mieter, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages, spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats gekündigt werden kann.

Bedeutet es nun, dass wenn mein Vermieter die Kündigung am 29.02.2012 in den Händen hält, das ich zum 30.April kündigen darf oder muß ich zum 31. Mai 2012 kündigen?

Ich bedanke mich bei Ihnen im Vorraus und hoffe auf eine recht baldige Antwort.

Viele Grüsse
Sabrina Kowol



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