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Funny 08.03.2009 11:41

mehrfach fristlose Kündigung, nun Schlösser ausgetauscht
 
Hallo,
ich bin neu hier und ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann.
Es geht sich um Folgendes:
Mein Bekannter ist Mieter einer Wohnung, die er jedoch nicht immer bezahlen konnte. Er hat 11 Monate dort gewohnt. Innerhalb dieser Zeit bekam er 2 fristlose Kündigungen, alle davon hat er unterschrieben, aber der Vermieter war dann doch einverstanden, dass er dort bleibt, wurde aber nicht schriftlich festgehalten. In der Wohnung waren aber erhebliche Mängel die der Vermieter nicht beseitigen wollte. Den Kellerraum hat man auch nie gesehen. Bei einer Abrechnung wollte er dies nicht warhaben und es kam zum Streit. Dann kam die nächste Kündigung, die er auch unterschrieb. Im nachhinein hatte er auch eine neue Wohnung gefunden, die er aber erst 2 Tage Nach Kündigungsende beziehen konnte. Davon wusste auch der Vermieter. Doch am nächsten Tag waren Schlösser ausgetauscht, und die Möbel auf die Straße geschmissen. Vieles war kaputt und nur in Säcke gestopft (auch Geschirr). Alles wurde neben das Haus geknallt! Zudem hat er die neuen Mieter in die Wohnung gelassen, als Besichtigung etc. obwohl mein Bekannter nichts davon wusste.
Diebstahl? Hausfriedensbruch?Sachbeschädigung?
Wir haben schon mit einem Staatsanwalt gesprochen, es wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, möchte aber gerne wissen, was auf einen zu kommt, und ob der Vermieter auch im Recht steht?:confused:
Bitte helft mir!

Danke schon mal im vorraus

Recht-Einfach 10.03.2009 11:24

Hallo Funny,

ich gestehe gleich ein, dass sich dieser Fall meiner Kenntnisse entzieht.

Dennoch halte ich es für kritisch, dass Kündigungen der Reihe nach akzeptiert wurden, aber das weitere Wohnrecht nicht festgehalten wurde. Hier wird eine Beweispflicht auf Sie zukommen, denn der Vermieter wird sicher leugnen und Ihren Bekannten als Hausbesetzer darstellen.

Somit sah er sich gezwungen diesen Weg zu gehen, um seine Wohnung zurückzuerhalten.

Damit könnte sicher auch der Hausfriedensbruch begründet werden, da es sich um eine Ausnahmesituation handelte.

In Sachen Diebstahl und Sachbeschädigung wird sicher ein Gericht den Sachverhalt klären müssen.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach


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