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Alina2012 20.02.2012 08:02

Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Freund wohnt in einer WG bzw. hat eine Mitbewohnerin. Jetzt hat diese Mitbewohnerin letzte Woche (ca. 6 od. 7 Kaldenderwoche) meinem Freund mitgeteilt, dass sie in der 8. Kalenderwoche ausziehen wird.
Unser Problem ist, das mein Freund die Miete allein nicht tragen kann und ich aus meinem Mietvertrag erst in 3 Monaten raus kann. Auch wissen wir keinen, der so kurzfristig einziehen könnte. Jetzt muss mein Freund die 3 Monate i-wie überbrücken bis ich einziehen kann.

Des weiteren will sie noch einen Betrag x für die Küchenablöse.

Ich weiß nicht mehr weiter, ich kann keine zwei Mieten tragen + Küchenablöse bezahlen bzw. auch kann es mein Freund nicht.

Kann man da irgendwas machen, also gegenüber der Mitbewohnerin, das sie Schadensersatz leisten muss?!


Wäre super wenn mir i-jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Regenmacher 20.02.2012 08:31

AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Wenn dieser Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, dann können auch nur beide kündigen. Und zwar mit einer Frist von 3 Monaten. Wenn Ihr Freund der Kündigung nicht zustimmt, dann muss die Mitmieterin weiterhin Miete bezahlen, auch wenn sie woanders wohnt.

Die Ablösung der Küche hat mit Mietrecht nichts zu tun.

anitari 20.02.2012 08:55

AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Wer ist denn Hauptmieter der WG?
Wenn beide einen gemeinsamen Vertrag haben können auch nur beide kündigen.

Oder ist einer Haupt- und einer Untermieter?

Alina2012 20.02.2012 09:54

AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Mietverhältnis:

Freund: Hauptmieter
Mitbewohner: Untermieter

Regenmacher 20.02.2012 11:42

AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Das sieht dann so aus:

Wenn das von der Untermieterin bewohnte Zimmer möbliert vermietet wurde, dann kann sie bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.

Ist ihr Zimmer aber von Ihr möbliert worden dann gilt die Frist für normale Mietverhältnisse = 3 Monate.

anitari 20.02.2012 13:51

AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4558)
Das sieht dann so aus:

Wenn das von der Untermieterin bewohnte Zimmer möbliert vermietet wurde, dann kann sie bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.

Ist ihr Zimmer aber von Ihr möbliert worden dann gilt die Frist für normale Mietverhältnisse = 3 Monate.


Ich ergänze noch, einfach mitteilen das sie auszieht reicht nicht. Sie muß schriftlich kündigen. Auch dann wenn es evtl. "nur" einen mündlichen Vertrag gibt.

Alina2012 21.02.2012 09:35

AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners
 
Danke für die Antworten!


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