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monda 31.03.2012 11:53

Auflösung der Wohngemeinschaft
 
Hallo,

ich bewohne ein unmöbliertes Zimmer zur Untermiete. Die Haputmieterin der Wohnung möchte die Wg nun zu Ende Juli auflösen, da sie alleine wohnen möchte.
Wir haben im Untermietvertrag eine gegenseitige 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Ich möchte nun schon früher ausziehen (am besten zu Ende Juni), da mir das die Wohnungssuche erleichtern würde. Muss ich ihr nun eine Kündigung einreichen, obwohl sie mir ja bereits kündigt? Und muss ich dann überhaupt noch unsere Kündigungsfrist einhalten, obwohl sie den Vertrag durch die Auflösung ja bereits aufhebt?

Viele Grüße,
Ramona

Regenmacher 31.03.2012 12:25

AW: Auflösung der Wohngemeinschaft
 
Wo ist das Problem? Wenn Sie bis zum dritten Werktag des April beweisbar kündigen, endet Ihr Mietvertrag zum Wunschtermin 30. Juni.

Recht-Einfach 31.03.2012 12:30

AW: Auflösung der Wohngemeinschaft
 
Hallo,

wenn Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart haben, dann können Sie ja bis zum 03.04.2012 Ihre ordentliche Kündigung zum 30.06.2012 einreichen. So kommen Sie zum gewünschten Termin aus der Wohnung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Mietrecht-Einfach


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