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-   -   Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigungsverzicht-von-2-jahren-und-sonstige-vereinbarungen-1499.html)

DennisG_ 12.04.2012 13:05

Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen
 
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Und zwar. In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass mein Mietverhältnis zum 15.08.2011 beginnt. Da ich mir aber, als das Mietverhältnis begonnen hat, die Decken hab abhängen lassen, habe ich mich Verpflichtet für zwei Jahre drin wohnen zu bleiben. Soweit ist ja alles noch normal. Jetzt kommt die "irreführende Angabe". Hinten, auf der letzten Seite unter "Sonstige Vereinbarungen" steht:
Zitat:

Auf Wunsch des Mieters wurde die Zimmerdecke im Wohn- und Schlafzimmer abgehangen. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Mieter mindestens 2 Jahre die Wohnung zu bewohnen, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 30.11.2013 kündbar.
Da komme ich jetzt nicht wirklich mit. Die zwei Jahre enden bei mir am 15.08.2013. Unter § 4 Mietdauer im Wohnungsmitevertrag steht doch dass das Mietverhältnis ab dem 15.08.2011 beginnt...
Meine Frage: Ab wann darf ich jetzt kündigen? Zum 15.08.2013, wie es unter §4 Mietdauer im Vertag steht? Oder erst zum 30.11.2013, wie es unter "Sonstige Vereinbarungen" im Vertrag steht? :confused::confused:

anitari 12.04.2012 20:49

AW: Kündigungsverzicht von 2 Jahren und "sonstige Vereinbarungen"
 
Zitat:

Zitat von DennisG_ (Beitrag 4794)
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Und zwar. In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass mein Mietverhältnis zum 15.08.2011 beginnt. Da ich mir aber, als das Mietverhältnis begonnen hat, die Decken hab abhängen lassen, habe ich mich Verpflichtet für zwei Jahre drin wohnen zu bleiben. Soweit ist ja alles noch normal. Jetzt kommt die "irreführende Angabe". Hinten, auf der letzten Seite unter "Sonstige Vereinbarungen" steht:
Da komme ich jetzt nicht wirklich mit. Die zwei Jahre enden bei mir am 15.08.2013. Unter § 4 Mietdauer im Wohnungsmitevertrag steht doch dass das Mietverhältnis ab dem 15.08.2011 beginnt...
Meine Frage: Ab wann darf ich jetzt kündigen? Zum 15.08.2013, wie es unter §4 Mietdauer im Vertag steht? Oder erst zum 30.11.2013, wie es unter "Sonstige Vereinbarungen" im Vertrag steht? :confused::confused:

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Recht-Einfach 12.04.2012 23:43

AW: Kündigungsverzicht von 2 Jahren und "sonstige Vereinbarungen"
 
Hallo, ich habe Ihr Thema einmal separat eröffnet, da es angehängt an das vorherige ein wenig fehlplatziert war.

Zu Ihrem Anliegen:
Die große Frage ist, ob dieser Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist. Für einen Kündigungsverzicht und seine Gültigkeit gilt: Es muss eine beidseitige Kündigung ausgeschlossen sein. Das hieße, dass der Verzicht für Mieter und Vermieter gleichermaßen zu gelten hat.

Dies geht meines Erachtens nicht klar aus der Formulierung hervor. Damit könnte der Ausschluss schon nichtig sein! Ob es so ist, vermag jedoch nur ein Rechtsanwalt zu beurteilen!

Wie Ihr Vermieter auf den 30.11.2013 kommt kann ich nur spekulieren. Vermutlich wollte er die ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten mit einberechenen. Hierbei hat er sich dann aber auch vertan.

Mein Tipp:
Wenn Sie der Meinung sind bis Ende 2013 in der Wohnung bleiben zu wollen, dann lassen Sie alles beim Alten. Wollen Sie die Formulierung auf Ihre Nichtigkeit prüfen lassen, so nehmen Sie unsere Onlineberatung durch einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch:
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Ich hoffe geholfen zu haben,


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