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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Und zwar. In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass mein Mietverhältnis zum 15.08.2011 beginnt. Da ich mir aber, als das Mietverhältnis begonnen hat, die Decken hab abhängen lassen, habe ich mich Verpflichtet für zwei Jahre drin wohnen zu bleiben. Soweit ist ja alles noch normal. Jetzt kommt die "irreführende Angabe". Hinten, auf der letzten Seite unter "Sonstige Vereinbarungen" steht: Zitat:
Meine Frage: Ab wann darf ich jetzt kündigen? Zum 15.08.2013, wie es unter §4 Mietdauer im Vertag steht? Oder erst zum 30.11.2013, wie es unter "Sonstige Vereinbarungen" im Vertrag steht? |
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#2
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AW: Kündigungsverzicht von 2 Jahren und "sonstige Vereinbarungen"
Zitat:
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#3
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AW: Kündigungsverzicht von 2 Jahren und "sonstige Vereinbarungen"
Hallo, ich habe Ihr Thema einmal separat eröffnet, da es angehängt an das vorherige ein wenig fehlplatziert war.
Zu Ihrem Anliegen: Die große Frage ist, ob dieser Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist. Für einen Kündigungsverzicht und seine Gültigkeit gilt: Es muss eine beidseitige Kündigung ausgeschlossen sein. Das hieße, dass der Verzicht für Mieter und Vermieter gleichermaßen zu gelten hat. Dies geht meines Erachtens nicht klar aus der Formulierung hervor. Damit könnte der Ausschluss schon nichtig sein! Ob es so ist, vermag jedoch nur ein Rechtsanwalt zu beurteilen! Wie Ihr Vermieter auf den 30.11.2013 kommt kann ich nur spekulieren. Vermutlich wollte er die ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten mit einberechenen. Hierbei hat er sich dann aber auch vertan. Mein Tipp: Wenn Sie der Meinung sind bis Ende 2013 in der Wohnung bleiben zu wollen, dann lassen Sie alles beim Alten. Wollen Sie die Formulierung auf Ihre Nichtigkeit prüfen lassen, so nehmen Sie unsere Onlineberatung durch einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot für die Prüfung Ihres Sachverhaltes einholen. Ich hoffe geholfen zu haben, Mietrecht Einfach
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Stichworte |
kündigung, kündigungsverzicht |
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