Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.04.2012, 13:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 1
Standard Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen

Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Und zwar. In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass mein Mietverhältnis zum 15.08.2011 beginnt. Da ich mir aber, als das Mietverhältnis begonnen hat, die Decken hab abhängen lassen, habe ich mich Verpflichtet für zwei Jahre drin wohnen zu bleiben. Soweit ist ja alles noch normal. Jetzt kommt die "irreführende Angabe". Hinten, auf der letzten Seite unter "Sonstige Vereinbarungen" steht:
Zitat:
Auf Wunsch des Mieters wurde die Zimmerdecke im Wohn- und Schlafzimmer abgehangen. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Mieter mindestens 2 Jahre die Wohnung zu bewohnen, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 30.11.2013 kündbar.
Da komme ich jetzt nicht wirklich mit. Die zwei Jahre enden bei mir am 15.08.2013. Unter § 4 Mietdauer im Wohnungsmitevertrag steht doch dass das Mietverhältnis ab dem 15.08.2011 beginnt...
Meine Frage: Ab wann darf ich jetzt kündigen? Zum 15.08.2013, wie es unter §4 Mietdauer im Vertag steht? Oder erst zum 30.11.2013, wie es unter "Sonstige Vereinbarungen" im Vertrag steht?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 12.04.2012, 20:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigungsverzicht von 2 Jahren und "sonstige Vereinbarungen"

Zitat:
Zitat von DennisG_ Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Und zwar. In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass mein Mietverhältnis zum 15.08.2011 beginnt. Da ich mir aber, als das Mietverhältnis begonnen hat, die Decken hab abhängen lassen, habe ich mich Verpflichtet für zwei Jahre drin wohnen zu bleiben. Soweit ist ja alles noch normal. Jetzt kommt die "irreführende Angabe". Hinten, auf der letzten Seite unter "Sonstige Vereinbarungen" steht:
Da komme ich jetzt nicht wirklich mit. Die zwei Jahre enden bei mir am 15.08.2013. Unter § 4 Mietdauer im Wohnungsmitevertrag steht doch dass das Mietverhältnis ab dem 15.08.2011 beginnt...
Meine Frage: Ab wann darf ich jetzt kündigen? Zum 15.08.2013, wie es unter §4 Mietdauer im Vertag steht? Oder erst zum 30.11.2013, wie es unter "Sonstige Vereinbarungen" im Vertrag steht?
Was hat diese Antwort mit der Frage zu tun?

Wenn Sie eine Antwort zu Ihrer Frage wünschen müssen sie ein neues Thema/eine neue Frage erstellen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.04.2012, 23:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigungsverzicht von 2 Jahren und "sonstige Vereinbarungen"

Hallo, ich habe Ihr Thema einmal separat eröffnet, da es angehängt an das vorherige ein wenig fehlplatziert war.

Zu Ihrem Anliegen:
Die große Frage ist, ob dieser Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist. Für einen Kündigungsverzicht und seine Gültigkeit gilt: Es muss eine beidseitige Kündigung ausgeschlossen sein. Das hieße, dass der Verzicht für Mieter und Vermieter gleichermaßen zu gelten hat.

Dies geht meines Erachtens nicht klar aus der Formulierung hervor. Damit könnte der Ausschluss schon nichtig sein! Ob es so ist, vermag jedoch nur ein Rechtsanwalt zu beurteilen!

Wie Ihr Vermieter auf den 30.11.2013 kommt kann ich nur spekulieren. Vermutlich wollte er die ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten mit einberechenen. Hierbei hat er sich dann aber auch vertan.

Mein Tipp:
Wenn Sie der Meinung sind bis Ende 2013 in der Wohnung bleiben zu wollen, dann lassen Sie alles beim Alten. Wollen Sie die Formulierung auf Ihre Nichtigkeit prüfen lassen, so nehmen Sie unsere Onlineberatung durch einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot für die Prüfung Ihres Sachverhaltes einholen.

Ich hoffe geholfen zu haben,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
kündigung, kündigungsverzicht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig? DearDaniella Mietvertrag 2 01.03.2012 19:32
Fristlose Kündigung bei Kündigungsverzicht möglich? nadinew8162 Kündigung 3 30.01.2012 11:13
Mietvertrag, Kündigungsverzicht, Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages… Honey1988 Kündigung 1 17.11.2011 18:15
Dreijähriger Kündigungsverzicht beiderseiten erlaubt? ariane Mietvertrag 1 11.09.2011 19:05
Formularbedingter Kündigungsverzicht bei Studenten Crusader1990 Kündigung 1 21.07.2010 20:02


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen