12.04.2012, 13:05
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Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Und zwar. In meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass mein Mietverhältnis zum 15.08.2011 beginnt. Da ich mir aber, als das Mietverhältnis begonnen hat, die Decken hab abhängen lassen, habe ich mich Verpflichtet für zwei Jahre drin wohnen zu bleiben. Soweit ist ja alles noch normal. Jetzt kommt die "irreführende Angabe". Hinten, auf der letzten Seite unter "Sonstige Vereinbarungen" steht:
Zitat:
Auf Wunsch des Mieters wurde die Zimmerdecke im Wohn- und Schlafzimmer abgehangen. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Mieter mindestens 2 Jahre die Wohnung zu bewohnen, d.h. der Mietvertrag ist erstmals zum 30.11.2013 kündbar.
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Da komme ich jetzt nicht wirklich mit. Die zwei Jahre enden bei mir am 15.08.2013. Unter § 4 Mietdauer im Wohnungsmitevertrag steht doch dass das Mietverhältnis ab dem 15.08.2011 beginnt...
Meine Frage: Ab wann darf ich jetzt kündigen? Zum 15.08.2013, wie es unter §4 Mietdauer im Vertag steht? Oder erst zum 30.11.2013, wie es unter "Sonstige Vereinbarungen" im Vertrag steht?
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