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hpoerecht 07.05.2012 08:48

Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
 
Ich bin am 1.5. eingezogen, habe am 28.4. die Schlüssel bekommen. Ich kann die erste Miete nicht bezahlen und bat um drei Wochen Aufschub.
1. Kann ich fristlos gekündigt werden?
2. Kann der Vertrag null und nichtig erklärt werden?
3. Wenn ich ordentlich sofort gekündigt werde (drei monate frist), beginnt die Frist sofort oder erst am Ende dieses Monats?
4. Wenn ich jetzt am 8.5. die erste Miete nachzahle, kann ich die Kündigung noch vermeiden?

Regenmacher 07.05.2012 15:48

AW: Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
 
1. Nein

2. Nein

3. zum 31.08.

4. Ja, wenn der Vermieter kulant ist.

Recht-Einfach 07.05.2012 22:22

AW: Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
 
Sie sollten hier auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und das Gespräch mit dem Vermieter suchen! Scheinbar haben Sie ja schon um Aufschub gebeten, leider aber nicht die Reaktion des Vermieters mitgeteilt.

Sie müssen auch verstehen, dass dieser bereits bei Nichterhalt der ersten Miete die Alarmglocken schrillen lässt.

Deshalb sein Sie ehrlich, bitten um Verständnis und halten Sie in Zukunft Ihre Mietzahlungen ein. Dann sollten Sie nichts zu befürchten haben, wenn Ihr Vermieter denn auch mit ein wenig Toleranz gesegnet ist.


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