|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
Ich bin am 1.5. eingezogen, habe am 28.4. die Schlüssel bekommen. Ich kann die erste Miete nicht bezahlen und bat um drei Wochen Aufschub.
1. Kann ich fristlos gekündigt werden? 2. Kann der Vertrag null und nichtig erklärt werden? 3. Wenn ich ordentlich sofort gekündigt werde (drei monate frist), beginnt die Frist sofort oder erst am Ende dieses Monats? 4. Wenn ich jetzt am 8.5. die erste Miete nachzahle, kann ich die Kündigung noch vermeiden? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
1. Nein
2. Nein 3. zum 31.08. 4. Ja, wenn der Vermieter kulant ist. |
#3
|
||||
|
||||
AW: Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
Sie sollten hier auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und das Gespräch mit dem Vermieter suchen! Scheinbar haben Sie ja schon um Aufschub gebeten, leider aber nicht die Reaktion des Vermieters mitgeteilt.
Sie müssen auch verstehen, dass dieser bereits bei Nichterhalt der ersten Miete die Alarmglocken schrillen lässt. Deshalb sein Sie ehrlich, bitten um Verständnis und halten Sie in Zukunft Ihre Mietzahlungen ein. Dann sollten Sie nichts zu befürchten haben, wenn Ihr Vermieter denn auch mit ein wenig Toleranz gesegnet ist. Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
fristlose kündigung, mietrückstand, mietschulden |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand | Mama89 | Kündigung | 1 | 05.09.2011 15:09 |
Fristlose Kündigung/Mietrückstand/Drogenabhängigkeit | Kellly64 | Kündigung | 1 | 07.09.2010 17:27 |
Kündigung wegen Mietrückstand | mundm | Kündigung | 2 | 11.05.2010 18:03 |
fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand. Hilfe! | ändi.lion | Kündigung | 3 | 18.02.2010 23:26 |
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand | Mallika | Kündigung | 1 | 10.08.2009 21:24 |