AW: Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
Sie sollten hier auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und das Gespräch mit dem Vermieter suchen! Scheinbar haben Sie ja schon um Aufschub gebeten, leider aber nicht die Reaktion des Vermieters mitgeteilt.
Sie müssen auch verstehen, dass dieser bereits bei Nichterhalt der ersten Miete die Alarmglocken schrillen lässt.
Deshalb sein Sie ehrlich, bitten um Verständnis und halten Sie in Zukunft Ihre Mietzahlungen ein. Dann sollten Sie nichts zu befürchten haben, wenn Ihr Vermieter denn auch mit ein wenig Toleranz gesegnet ist.
Mietrecht Einfach
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