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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Fristlose Kündigung nach Einzug wegen Mietrückstand
Ich bin am 1.5. eingezogen, habe am 28.4. die Schlüssel bekommen. Ich kann die erste Miete nicht bezahlen und bat um drei Wochen Aufschub.
1. Kann ich fristlos gekündigt werden? 2. Kann der Vertrag null und nichtig erklärt werden? 3. Wenn ich ordentlich sofort gekündigt werde (drei monate frist), beginnt die Frist sofort oder erst am Ende dieses Monats? 4. Wenn ich jetzt am 8.5. die erste Miete nachzahle, kann ich die Kündigung noch vermeiden? |
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Stichworte |
fristlose kündigung, mietrückstand, mietschulden |
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