Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter
Hallo,
kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages unwahre Angaben zu Beruf und Familiensituation (Angabe einer Anstellung obwohl nicht beschäftigt) abgegeben hat und insbesondere wenn Einliegerwohnung (60qm, 2 1/2Z Dachgeschoß) ausdrücklich nur an 2 Personen Haushalt vermietet werden sollte und anschließend (innerhalb 8 Wochen) 3 kleine Kinder (6,8 u. 10 Jahre) mit einziehen sollen. Aus Sicht der Vermieterin (alte Dame, wohnt im Hause) ist das Vertrauensverhältnis hierdurch nachhaltig zerstört. Reicht dies bzw. ist dies ein Kündigungsgrund. Beste Grüße Marc |
AW: Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter
Zitat:
Selbst wenn ein Gericht diese Dinge anders sehen sollte, sei dem Mieter der § 573a BGB zur Lektüre empfohlen. Näheres dazu hier: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung |
AW: Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter
Hallo Regenmacher,
entgegen Deinem Namen geht mit Deiner Antwort dann doch wieder die Sonne auf, hierfür vielen Dank! Der von Dir gennannte § 573a BGB passt ja genau auf den Sachverhalt und gibt der alten Dame Hoffnung. Beste Grüße Marc |
AW: Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter
Die Falschangaben würden sogar die Anfechtung des Mietvertrages rechtfertigen.
Ansonsten schließe ich mich den Ausführen von Regenmacher voll und ganz an. |
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