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Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.06.2012, 15:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter

Hallo,

kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages unwahre Angaben zu Beruf und Familiensituation (Angabe einer Anstellung obwohl nicht beschäftigt) abgegeben hat und insbesondere wenn Einliegerwohnung (60qm, 2 1/2Z Dachgeschoß) ausdrücklich nur an 2 Personen Haushalt vermietet werden sollte und anschließend (innerhalb 8 Wochen) 3 kleine Kinder (6,8 u. 10 Jahre) mit einziehen sollen. Aus Sicht der Vermieterin (alte Dame, wohnt im Hause) ist das Vertrauensverhältnis hierdurch nachhaltig zerstört. Reicht dies bzw. ist dies ein Kündigungsgrund.

Beste Grüße

Marc



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  #2  
Alt 07.06.2012, 16:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter

Zitat:
Reicht dies bzw. ist dies ein Kündigungsgrund.
Ich denke, dass diese Gründe für eine Kündigung ausreichend sind. Zum einen sollte ein Mieter auf Nachfrage seine finanzielle Situation nicht verschleiern, zum anderen überziehen 3 Kinder die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl beträchtlich.

Selbst wenn ein Gericht diese Dinge anders sehen sollte, sei dem Mieter der § 573a BGB zur Lektüre empfohlen. Näheres dazu hier:

Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
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  #3  
Alt 07.06.2012, 21:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter

Hallo Regenmacher,

entgegen Deinem Namen geht mit Deiner Antwort dann doch wieder die Sonne auf, hierfür vielen Dank!

Der von Dir gennannte § 573a BGB passt ja genau auf den Sachverhalt und gibt der alten Dame Hoffnung.

Beste Grüße

Marc
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  #4  
Alt 08.06.2012, 08:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung Vermieter wegen Falschangaben Mieter

Die Falschangaben würden sogar die Anfechtung des Mietvertrages rechtfertigen.

Ansonsten schließe ich mich den Ausführen von Regenmacher voll und ganz an.
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