Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer Einliegerwohnung für deren Vermietung "nur" ein mündlicher Mietvertrag besteht. Wegen mehrerer Vorfälle wird das Mietverhältnis nicht weitergeführt und eine Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist wurde von beiden Parteien unterschrieben. Der Mieter will jetzt jedoch in den letzten Monaten die vereinbarte Miete gestaffelt bezahlen und beruft sich damit auf die Kündigung, in der jedoch so etwas nicht explizit vereinbart wurde. Darf der Mieter das einfach so machen? Falls der Mieter nicht im Recht ist, was kann der Vermieter in so einem Fall machen? Vielen Dank für die Unterstützung!! |
AW: Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?
Zitat:
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AW: Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?
Der Mieter hat zum normal vereinbarten Datum nur die Hälfte der Miete bezahlt und beruft sich im Verwendungszweck der Überweisung auf die Kündigung. Ob und wann die zweite Hälfte überwiesen wird, steht noch nicht fest.
Vielen Dank für die Hilfe! |
AW: Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?
Ob gekündigt oder nicht, die komplette Miete ist spätestens am 3. Werktag des Monats oder zum vertraglich vereinbarten Datum fällig.
Zitat:
Mietzahlungen müssen nicht, wie viele glauben, angemahnt werden. |
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