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Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 10.06.2012, 12:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2012
Beiträge: 2
Standard Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. einer Einliegerwohnung für deren Vermietung "nur" ein mündlicher Mietvertrag besteht.

Wegen mehrerer Vorfälle wird das Mietverhältnis nicht weitergeführt und eine Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist wurde von beiden Parteien unterschrieben. Der Mieter will jetzt jedoch in den letzten Monaten die vereinbarte Miete gestaffelt bezahlen und beruft sich damit auf die Kündigung, in der jedoch so etwas nicht explizit vereinbart wurde.

Darf der Mieter das einfach so machen? Falls der Mieter nicht im Recht ist, was kann der Vermieter in so einem Fall machen?

Vielen Dank für die Unterstützung!!



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  #2  
Alt 10.06.2012, 12:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?

Zitat:
in den letzten Monaten die vereinbarte Miete gestaffelt bezahlen
Bitte erklären, was das im Klartext heißt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.06.2012, 13:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?

Der Mieter hat zum normal vereinbarten Datum nur die Hälfte der Miete bezahlt und beruft sich im Verwendungszweck der Überweisung auf die Kündigung. Ob und wann die zweite Hälfte überwiesen wird, steht noch nicht fest.

Vielen Dank für die Hilfe!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.06.2012, 13:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Darf Mieter nach unterschriebener Kündigung Mietzahlungen im Monat staffeln?

Ob gekündigt oder nicht, die komplette Miete ist spätestens am 3. Werktag des Monats oder zum vertraglich vereinbarten Datum fällig.

Zitat:
Falls der Mieter nicht im Recht ist, was kann der Vermieter in so einem Fall machen?
1 Tag nach dem die Miete fällig war und nicht bzw. nur teilweise gezahlt wurde, Mahnbescheid erlassen.

Mietzahlungen müssen nicht, wie viele glauben, angemahnt werden.
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Stichworte
kündigung, mahnbescheid, miete


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