Ob gekündigt oder nicht, die
komplette Miete ist spätestens am 3. Werktag des Monats oder zum vertraglich vereinbarten Datum fällig.
Zitat:
Falls der Mieter nicht im Recht ist, was kann der Vermieter in so einem Fall machen?
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1 Tag nach dem die Miete fällig war und nicht bzw. nur teilweise gezahlt wurde, Mahnbescheid erlassen.
Mietzahlungen müssen nicht, wie viele glauben, angemahnt werden.