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Regenmacher 17.06.2012 11:11

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Zitat:

Haben Sie die Schadensschilderung überlesen?

Bitte konstruieren Sie keinen Schaden, der die Wohnung unbrauchbar macht. Erst dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Aber klar, erzählen Sie dem TE, dass er fristlos kündigen kann. Sie müssen ja nicht das Prozessrisiko tragen.

Sange 17.06.2012 15:57

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 5307)
Bitte konstruieren Sie keinen Schaden, der die Wohnung unbrauchbar macht. Erst dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Aber klar, erzählen Sie dem TE, dass er fristlos kündigen kann. Sie müssen ja nicht das Prozessrisiko tragen.

Dieser Beitrag von Ihnen, ist ohne ein Begründung die auf der Schadensbeschreibung des TE beruht, einfach nur undurchdachtes Geschimpfe. Außerdem ist es eine Unverschämtheit, mir irgendwelche Konstruktionen zu unterstellen.
Ihre unkontrollierten Hinweise auf ein Prozessrisiko o.ä. können Sie sich nun wirklich sparen. Denn letztendlich bedeutet dies ja, dass Sie hier eine unerlaubte Rechtsberatung anstreben. Denn nur so kann man Ihren Hinweis verstehen.

Wenn Sie meine Beiträg #3 und #5 aufmerksam lesen, dann sollte eigentlich zu erkennen sein, dass ich keine Rechtsberatung vorhabe, sonder einfach nur die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung in Erwägung ziehe. Ich weise sogar noch darauf hin, dass es möglicherweise noch auf den Umfang des Schadens ankommt.

Ich denke aber, wenn der TE durch die Schlamperei des Vermieters, 2 Räume seiner Wohnung nicht mehr bewohnen kann und das Wasser in das Laminat zieht und an der Decke herunter läuft, dass dies schon einen guten Kündigungsgrund bedeutet. Zumal der Schaden gemeldet wurde und keine Reaktion erfolgt ist.

Ach, für die Zukunft : Wenn ich EOD schreibe, dann können Sie sich weitere Kommentare an mich sparen, dann ist für mich zu dem jeweiligen Thema Schluss.

EOD ;)

Recht-Einfach 18.06.2012 11:14

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
An dieser Stelle schließe ich einmal das Thema.

Dem Themenersteller sollte nun klar sein, dass er den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen sollte, wenn er eine fristlose Kündigung anstreben möchte.

Ob dies nun Erfolg verspricht sei dann seiner Beurteilung der hier geführten Diskussion überlassen.

Ich empfehle in jedem Falle die ordentliche Kündigung und dann nach Beurteilung des Schadens durch einen Fachmann möglicherweise einen zusätzlichen Weg einzuschlagen, um die Frist nochmalig zu verkürzen!


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