Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
ich bräuchte mal Eure Unterstützung. Der Vorfall: Seit Monaten (Nov-Dez) ist das Dachfenster undicht. Der Schaden wurde auch gemeldet und die Hausverwaltung hat auch schon 2 Firmen geschickt. Diese haben die Fenster ausgemessen (Dez.) aber es hat sich bis heute nix getan. Wir haben die Wohnung daraufhin fristgerecht gekündigt und dem Vermieter eine Frist von 2 Wochen gegeben, den Mangel zu beseitigen. Wenn es regnet, ist unter dem Fenster eine riesige Wasserlache und es zieht alles ins Lamit und läuft die Decke runter. (Beide Räume mit dem Dachfenster können wir nicht wirklich nutzen, also steht dort nur ein Trainingsgerät, da es immer wieder in die Wohnung regnen kann und somit unsere Sachen beschädigen könnte.) Wir haben nun eine neue Wohnung gefunden und würden am liebsten so schnell wie es nur geht aus der Wohnung raus. Können wir trotz einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (Kündigung wurde ja schon eingereicht) früher aus dem Mietvertrag raus und ggf. von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen? Die Frau von der Hausverwaltung war gestern da und wollte sich die Schäden am Laminat ansehen. (Wow, nach 6 Monaten und nachdem wir die Kündigung eingereicht haben. Eine konkrete Rückmeldung wann die Fenster nun ausgetauscht werden sollen, gab es noch nicht. Wahrscheinlich wird wieder eine neue Firma kommen und alles von vorne ausmessen usw.... Ich sage von vorab, vielen Dank und Gruß |
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Zitat:
Wenn die Schäden/der Mangel an den Fenstern beweisbar gemeldet wurde, dann gibt es die Möglichkeit der Mietminderung. Ein Sonderkündigungsrecht ist aber keinesfalls durchzusetzen. |
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Meinem Vorschreiber muss ich leider widersprechen.
Es gibt nach dem BGB die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, die in dem geschilderten Fall möglich wäre. Allerdings spielt hier der Umfang des Mangels eine Rolle. Vielleicht hilft ein Mieterverein oder Fachanwalt? |
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Also ich bin mir sicher, dass es ein fristloses Kündigungsrecht gibt, wenn der Vermieter gemeldete Mängel nicht innerhalb der realistisch vom Mieter gesetzten Frist behebt!
Aber: Diese Mängel müssen (wenn ich mich grad nicht komplett irre) eine Gesundheitsgefährdung (bestätigt vom Amtsarzt) mit sich bringen. Andernfalls bleibt nur die oben angesprochene Mietminderung: Siehe: Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt (Absatz zwei im Fließtext) Ich lasse mich auch gerne belehren und bitte kurz den betreffenden Paragraphen im BGB Mietrecht Gesetzestext hier zu nennen. Mietrecht Einfach |
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Ich glaube nicht an eine Gesundheitsgefährdung in der momentanen Situation.
Zitat:
|
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Dann ist meiner Meinung nach nur eine fristgerechte Kündigung in Verbindung mit einer Mietminderung möglich.
Mietrecht Einfach |
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Zitat:
|
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
§ 543 BGB Absatz 2 Nr. 1
|
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
So etwas habe ich vermutet! Mit diesem § kann ich eine völlig unbewohnbare Wohnung, oder eine solche, von der eine Gefahr für meine Gesundheit ausgeht, kündigen.
Ein undichtes Dachfenster ist gemessen daran eine Lappalie. Die Frist lautet 3 Monate, nicht fristlos. |
AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Zitat:
Haben Sie die Schadensschilderung überlesen? EOD |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:20 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1