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dzibus 14.06.2012 11:44

Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Hallo,
ich bräuchte mal Eure Unterstützung.

Der Vorfall:
Seit Monaten (Nov-Dez) ist das Dachfenster undicht. Der Schaden wurde auch gemeldet und die Hausverwaltung hat auch schon 2 Firmen geschickt. Diese haben die Fenster ausgemessen (Dez.) aber es hat sich bis heute nix getan. Wir haben die Wohnung daraufhin fristgerecht gekündigt und dem Vermieter eine Frist von 2 Wochen gegeben, den Mangel zu beseitigen.
Wenn es regnet, ist unter dem Fenster eine riesige Wasserlache und es zieht alles ins Lamit und läuft die Decke runter.
(Beide Räume mit dem Dachfenster können wir nicht wirklich nutzen, also steht dort nur ein Trainingsgerät, da es immer wieder in die Wohnung regnen kann und somit unsere Sachen beschädigen könnte.)
Wir haben nun eine neue Wohnung gefunden und würden am liebsten so schnell wie es nur geht aus der Wohnung raus. Können wir trotz einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (Kündigung wurde ja schon eingereicht) früher aus dem Mietvertrag raus und ggf. von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Die Frau von der Hausverwaltung war gestern da und wollte sich die Schäden am Laminat ansehen. (Wow, nach 6 Monaten und nachdem wir die Kündigung eingereicht haben. Eine konkrete Rückmeldung wann die Fenster nun ausgetauscht werden sollen, gab es noch nicht. Wahrscheinlich wird wieder eine neue Firma kommen und alles von vorne ausmessen usw....

Ich sage von vorab, vielen Dank und Gruß

Regenmacher 14.06.2012 14:08

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Zitat:

Können wir trotz einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (Kündigung wurde ja schon eingereicht) früher aus dem Mietvertrag raus und ggf. von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Nö!

Wenn die Schäden/der Mangel an den Fenstern beweisbar gemeldet wurde, dann gibt es die Möglichkeit der Mietminderung. Ein Sonderkündigungsrecht ist aber keinesfalls durchzusetzen.

Sange 16.06.2012 16:02

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Meinem Vorschreiber muss ich leider widersprechen.

Es gibt nach dem BGB die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, die in dem geschilderten Fall möglich wäre.

Allerdings spielt hier der Umfang des Mangels eine Rolle.
Vielleicht hilft ein Mieterverein oder Fachanwalt?

Recht-Einfach 16.06.2012 18:37

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Also ich bin mir sicher, dass es ein fristloses Kündigungsrecht gibt, wenn der Vermieter gemeldete Mängel nicht innerhalb der realistisch vom Mieter gesetzten Frist behebt!

Aber: Diese Mängel müssen (wenn ich mich grad nicht komplett irre) eine Gesundheitsgefährdung (bestätigt vom Amtsarzt) mit sich bringen.

Andernfalls bleibt nur die oben angesprochene Mietminderung:
Siehe: Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt (Absatz zwei im Fließtext)

Ich lasse mich auch gerne belehren und bitte kurz den betreffenden Paragraphen im BGB Mietrecht Gesetzestext hier zu nennen.


Mietrecht Einfach

Sange 16.06.2012 19:38

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Ich glaube nicht an eine Gesundheitsgefährdung in der momentanen Situation.
Zitat:

Wenn es regnet, ist unter dem Fenster eine riesige Wasserlache und es zieht alles ins Lamit und läuft die Decke runter.
(Beide Räume mit dem Dachfenster können wir nicht wirklich nutzen, also steht dort nur ein Trainingsgerät, da es immer wieder in die Wohnung regnen kann und somit unsere Sachen beschädigen könnte.)
Eher sehe ich einen Kündigungsgrund in der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Recht-Einfach 16.06.2012 19:58

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Dann ist meiner Meinung nach nur eine fristgerechte Kündigung in Verbindung mit einer Mietminderung möglich.


Mietrecht Einfach

Regenmacher 16.06.2012 20:17

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Zitat:

Es gibt nach dem BGB die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, die in dem geschilderten Fall möglich wäre.
Das BGB umfasst 2.385 Paragraphen. Welcher davon wäre denn in diesem Fall anzuwenden?

Sange 16.06.2012 20:52

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
§ 543 BGB Absatz 2 Nr. 1

Regenmacher 17.06.2012 08:42

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
So etwas habe ich vermutet! Mit diesem § kann ich eine völlig unbewohnbare Wohnung, oder eine solche, von der eine Gefahr für meine Gesundheit ausgeht, kündigen.

Ein undichtes Dachfenster ist gemessen daran eine Lappalie. Die Frist lautet 3 Monate, nicht fristlos.

Sange 17.06.2012 10:38

AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
 
Zitat:

Ein undichtes Dachfenster ist gemessen daran eine Lappalie. Die Frist lautet 3 Monate, nicht fristlos.
Da Sie vor Ort waren, kennen Sie natürlich die näheren Umstände.
Haben Sie die Schadensschilderung überlesen?

EOD


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