Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
Hallo Leute,
ich habe am 26.04.2012 die Kündigung von meinem Vermieter mit Wirkung zum 01.05.2012 bekommen. Er hat die Wohnung seinem Sohn überlassen. Der Sohn der unter uns wohnt möchte sein Reich vergrößern und eine Art Maisonette-Wohnung draus machen. (Also Eigenbedarf) Der Sohn ist verheiratet und wohnt mit seiner Frau in seiner ca. 70qm großen Wohnung unter uns. Jetzt möchte er das wir bis spätenstens 31.07.2012 aus der Wohnung raus sind. Wir haben leider noch nichts passendes gefunden.Meine Frau ist hoch schwanger und wir haben noch eine 3jährige Tochter. Außerdem steht im Mietvertrag die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer mit 6 Monaten drin. Wir wohnen dort seit dem 01.05.2007 - sind also exakt 5Jahre seit der Wirkung der Kündigung. Wie ist es jetzt? Wer ist im Recht? Muss ich jetzt schnell aus der Wohnung raus??? Kann mir jemand helfen??? Mit freundlichem Gruß, Beffi |
AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
Zitat:
Aber schauen Sie auf den Vertrag, wann der in 2007 abgeschlossen wurde. Vielleicht lässt sich darasus ja ein längeres Mietverhältnis ableiten Dazu sollte Sie aber einen Anwalt für Mietrecht befragen. |
AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
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AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
JA genau, ich habe aber das Kündigungsschreiben kurz vorher bekommen...
...Der Vertrag wurde im Februar 2007 unterschrieben. Was jetzt??? |
AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
Zitat:
Die Kündigungsfrist für den Vermieter ist in § 573c BGB nachzulesen. Also sind es 6 Monate. Das die Eigenbedarfskündigung in der Form wie beschrieben, überhaupt ablaufen kann, wage ich zu bezweifeln. Information ist die halbe Miete ;) : Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen Das sollte aber tatsächlich mit einem Fachanwalt besprochen werden. |
AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Jetzt bin ich mir aber immernoch nicht 100%ig sicher, deshalb möchte ich alles nochmal aufstellen.... .....also.... am 26.04.2012 die Kündigung bekommen, gültig ab 01.05.2012 --> 3 Monate Frist, bedeutet am 31.07.2012 raus aus der Wohnung! Ist das korrekt so??? Oder meine Variante: am 26.04.2012 die Kündigung bekommen, gültig ab 01.05.2012 --> 6Monate Frist, da wir ab 01.05.2012 5Jahre in der Wohnung leben. Was trifft nun zu??? |
AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
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AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben
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Auch hier weise ich nochmal darauf hin, bevor wir uns im Kreis drehen:
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