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Sporty 30.07.2012 00:21

vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Hallo,
mein Sohn hat am 01.11.2010 als Auszubildender einen Mietvertrag unterschrieben, der einen Kündigungsverzicht von 3 Jahren vorsieht. Der Mietvertrag sieht einen Kündigungsverzicht per Formular vor, der der Zeitpunkt wurde jedoch handschriftlich eingetragen. Begründung des Vermietes hierfür war, dass gerade Azubis und Studenten zu schnell wieder ausziehen und er dann während des laufenden Studienjahres keinen Nachmieter findet. Eine Kündigung beispielsweise bei Abbruch der Leere bzw. arbeitsbedingtem Wohnortwechsel wurde lediglich uns Eltern mündlich als selbstverständlich bestätigt, im Vertrag steht jedoch, es gäbe keinerlei mündliche Nebenabreden. Nun möchte mein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen und dazu haben sich die Beiden bereits eine neue Wohnung gesucht:(. Er meint nun, er könne aus folgenden Gründen sogar fristlos kündigen: 1. mehrfache Ruhestörung mit Polizeischlichtung ohne Folgen seitens des Vermieters, 2. "Unbefugte" haben angeblich Hausschlüssel und betreten das Haus, 3. zwischenzeitlich mehr als 6 Monate kein Fernsehempfang, 4. Vermieter sagt Gesprächstermine mehrfach ab, 5. schlechte Isolation des gesamten Gebäudes (im Vertrag steht: Haus ist hellhörig), 6. Heizkörper werden nicht ausreichend warm und müssen 14tägig entlüftet werden, 7. zum Einzug wurde geld für einen neuen Zähler (?) kassiert, der bis heute nicht eingebaut wurde, 8. bei Einzug bemängeltes kaputtes Waschbecken wurde bis heute nicht ersetzt, 9. bisher keine ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten (wurde mündlich gegen Aufpreis angeboten), 10. Heizkostenabrechnung soll fehlerhaft sein, wurde bisher nicht korrigiert.
Nun meine Fragen: a) Reichen diese Gründe wirklich aus, um fristlos zu kündigen? (Alle Mängel wurden mehrfach mündlich zur Sprache gebracht. Eine schriftliche Abmahnung erfolgte jedoch nie.)
b) Ist es gegebenenfalls aussichtsreicher, wegen Unzumutbarkeit des langen Kündigungsverzichtes bei Azubis lediglich gegen diesen vorzugehen und die gesetzliche Kündigungsfrist zu verlangen?
c) Oder kann der Vermieter ohne wenn und aber auf die Einhaltung des Mietvertrages bestehen?
d) Wie sieht es aus, wenn er einen Nachmieter stellt oder die Wohnung untervermietet (ich habe im Mietvertrag keinen Passus gefunden, der dies untersagen würde).
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Regenmacher 30.07.2012 07:49

AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Tut mir Leid, aber Ihre Anfrage sprengt den Rahmen eines Forums beträchtlich. Für eine Rechtsberatung, und die wäre hier nötig, sollten Sie das Fachwissen eines Anwaltes nutzen. Das geht auch online, z.B. hier:

Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Aber grundsätzlich müssen Mängel an der Mietsache beweisbar schriftlich erfolgen, um Wirkung zu erlangen. Aber das wird Ihnen dann der Anwalt sicherlich auch erzählen.

Sporty 30.07.2012 23:39

AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Okay, es sind etwas viele Fragen auf einmal. Ich wollte einfach nicht zehn verschiedene Fragen stellen. Gibt es denn nicht einmal jemanden, der mir sagen kann, ob es überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gibt bezüglich vorzeitige Kündigung bei längerem Kündigungsverzicht? Einen Anwalt wollte ich ehrlich gesagt erst bemühen, wenn eine gute Chance besteht, dass ich den noch für ca. 15 Monate ausstehenden Mietzins nicht zahlen muss, denn sonst zahle ich nicht nur die ausstehende Miete sondern auch noch den Anwalt.

Regenmacher 31.07.2012 07:53

AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Zitat:

Gibt es denn nicht einmal jemanden,
Klar, einen Anwalt!

Und wenn Sie die paar Euro für eine Onlineberatung nicht ausgeben wollen/können, dann werden Sie auch keine Antwort erhalten.

Recht-Einfach 31.07.2012 16:17

AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Da es bei Ihnen sicherlich um eine Menge Geld geht, möchte auch ich Ihnen noch einmal dazu raten unsere Onlineberatung in Betracht zu ziehen und ich erkläre Ihnen gerne auch einmal kurz das Prozedere:

Sie haben die Möglichkeit kostenlos Ihren Schverhalt zu schildern, Ihre Fragen zu stellen und erhalten dann ein günstiges Angebot für die Bearbeitung. Ob Sie dieses ngebot annehmen bleibt ganz Ihnen überlassen. Alles Wichtige können Sie auch noch einmal hier nachlesen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Der Vorteil - für wenig Geld erfahren Sie, ob Sie eine Chance haben das Mietverhältnis aufzulösen oder nicht. Eine Gebühr für eine Erstberatung, etc. entfällt natürlich!


Viel Erfolg

anitari 31.07.2012 19:41

AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Zu a) nein

Zu b) nein. Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist bis 4 Jahre rechtens. Egal ob Azubi oder nicht.

Zu c) ja

Zu d) Das im Mietvertrag nicht steht des es untersagt ist heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist. Nachmietersuche und Untervermietung bedürfen der Genehmigung des Vermieters.

Mal davon abgesehen halte ich es seitens des Vermieters für sehr unklug so junge Leute auf lange Zeit vertraglich zu binden.

Rat an den Sohn, nie wieder einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschreiben.

Sporty 31.07.2012 20:47

AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
 
Hallo anitari,
vielen Dank, auch wenn die Antworten bestätigen, was ich befürchtet habe.
Gruß Sporty


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