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Badboy1981 30.04.2009 20:55

Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?
 
Hallo und guten abend

Ich habe vor ein paar Tagen die fristlose Kündigung erhalten, weil ich dem Vermieter zuviel Besuch bekomme, bzw ab 21 uhr noch Besuch habe. Nun kam ich vorgestern ins Krankenhaus und wurde heute entlassen. Als ich zu Hause ankam, stand der Vermiter vor mir und meinte, er will, dass ich heute noch meine Sachen raushole und er sagt, er macht morgen neue Schlösser an die untere Einganstür damit, wenn ich einmal die Wohnung verlasse, nicht mehr reinkomme.

Darf der einfach die Schlösser tauschen, obwohl ich noch in der Wohnung bin? Was soll ich machen, wenn ich z.B. morgen mal rausgehe und wieder komme und die Schlösser getauscht sind und ich nicht mehr reinkomme..


Miete ist keine offen - also es bestehen keine Mietschulden

Recht-Einfach 02.05.2009 12:27

Hallo,

generell kann der Vermieter einem nicht vorschreiben, welchen und wieviel Besuch ein Mieter zu bekommen hat. In diesem Falle wäre eine fristlose Kündigung wirkungslos und es kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Wenn der Vermieter mit dem Austausch der Schlösser droht, rate ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.

Sollte die fristlose Kündigung jedoch mit einer Lärmbelästigung begründet sein, so sieht es schwieriger aus, da dann sicher auch Zeugen vorhanden sind.

Zum Thema Lärm empfehle ich noch diesen Artikel:
Lärm und Lärmbelästigung nach dem Mietrecht

Darüberhinaus ist bei einer fristlosen Kündigung dem Mieter eine Frist einzuräumen, in der er die Wohnung zu räumen hat. Dies sind in der Regel 14 Tage. Diese Auszugsfrist bei einer fristlosen Kündigung kann bei Härtefällen, wie Schwangerschaft oder drohender Obdachlosigkeit jedoch noch verlängert werden.

Ein einfacher Austausch der Schlösser ist nicht rechtens.

Mein Tipp: Die fristlose Kündigung auf den Grund der Kündigung prüfen. Prüfen, ob diese unterschrieben ist (Ein nicht unterschriebene Kündigung ist nicht rechtskrftig). Sollte der Grund in "zu viel Besuch liegen" ist die Kündigung nicht ordnungsgemäß gerechtfertigt und kann angegangen werden. Sollte es sich bei dem Grund um "Lärmbelästigung" handeln, sieht es schwieriger aus und ich rate Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und rechtlichen Beistand zu ersuchen.


Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Badboy1981 03.05.2009 13:23

Hallo und danke für deine Antwort.

In der Kündigung steht kein Grund.

Und in den 2 abmahnungen steht, dass er die Nebenkosten erhöht um 100 Euro, weil ich soviel Besuch bekomme. Er regt sich auf, weil abends ab 21 uhr noch Besuch kommt und das so laut wäre, wenn die Klingeln und die Treppe hoch laufen. Und das die Klospühlung nachts so oft benutzt wird, weil die Pumpe solaut sei, dass er nicht schlafen kann.

Zum Thema Schloss. Er hat das untere Haustür Schloss gewechselt und die Tür abgeschlossen, sodass ich weder das Haus verlassen, noch jemand rein konnte. Habe dann die Polizei gerufen. Er hat das Schloss vorerst gewechselt - nun jagt er aber meinen Besuch weg. Zitat:"verschwindet sofort - hier kommt keiner mehr rein. Ich hab dem Mieter gekündigt - verschwindet vom Hof sofort" ...usw


Am besten war seine Aussage gegenüber der Polizei, als sie ihn fragten, was ist denn, wenn die Feuerwehr oder der Notartzt zu dem Mieter muss, aber der nicht aufmachen kann, weil sie das Schloss gewechselt haben?

...da meinte er, die können dann bei mir klingeln - ich schliese dann auf... da hat selbst der Polizist gelacht und gesagt das geht nicht...

Recht-Einfach 06.05.2009 01:06

AW: Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?
 
Hallo badboy.

Es freut mich, dass die Polizei ähnlich denkt wie ich. Dennoch sollte bei dir Vorsicht geboten sein, denn wenn es wirklich zu laut wird, dann ist ggf. eine Kündigung wegen Lärm (Lärmbelästigung) drin - und zwar eine fristlose Kündigung. Also immer an die Ruhezeiten (ab 22h Zimmerlautstärke) halten und ggf. die Hausordnung - dann kann dir nichts passieren.

Und zum Thema Besuchsrecht empfehle ich dir den folgenden Artikel:
Besuch und Besuchsrecht

Der Vermieter kann dir deinen Besuch nicht vorschreiben. Auch kann er die Nebenkosten nicht erhöhen. Dies wäre nur möglich, wenn Annahme zu einem Untermieter besteht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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