Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.04.2009, 20:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?

Hallo und guten abend

Ich habe vor ein paar Tagen die fristlose Kündigung erhalten, weil ich dem Vermieter zuviel Besuch bekomme, bzw ab 21 uhr noch Besuch habe. Nun kam ich vorgestern ins Krankenhaus und wurde heute entlassen. Als ich zu Hause ankam, stand der Vermiter vor mir und meinte, er will, dass ich heute noch meine Sachen raushole und er sagt, er macht morgen neue Schlösser an die untere Einganstür damit, wenn ich einmal die Wohnung verlasse, nicht mehr reinkomme.

Darf der einfach die Schlösser tauschen, obwohl ich noch in der Wohnung bin? Was soll ich machen, wenn ich z.B. morgen mal rausgehe und wieder komme und die Schlösser getauscht sind und ich nicht mehr reinkomme..


Miete ist keine offen - also es bestehen keine Mietschulden



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 02.05.2009, 12:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

generell kann der Vermieter einem nicht vorschreiben, welchen und wieviel Besuch ein Mieter zu bekommen hat. In diesem Falle wäre eine fristlose Kündigung wirkungslos und es kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Wenn der Vermieter mit dem Austausch der Schlösser droht, rate ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.

Sollte die fristlose Kündigung jedoch mit einer Lärmbelästigung begründet sein, so sieht es schwieriger aus, da dann sicher auch Zeugen vorhanden sind.

Zum Thema Lärm empfehle ich noch diesen Artikel:
Lärm und Lärmbelästigung nach dem Mietrecht

Darüberhinaus ist bei einer fristlosen Kündigung dem Mieter eine Frist einzuräumen, in der er die Wohnung zu räumen hat. Dies sind in der Regel 14 Tage. Diese Auszugsfrist bei einer fristlosen Kündigung kann bei Härtefällen, wie Schwangerschaft oder drohender Obdachlosigkeit jedoch noch verlängert werden.

Ein einfacher Austausch der Schlösser ist nicht rechtens.

Mein Tipp: Die fristlose Kündigung auf den Grund der Kündigung prüfen. Prüfen, ob diese unterschrieben ist (Ein nicht unterschriebene Kündigung ist nicht rechtskrftig). Sollte der Grund in "zu viel Besuch liegen" ist die Kündigung nicht ordnungsgemäß gerechtfertigt und kann angegangen werden. Sollte es sich bei dem Grund um "Lärmbelästigung" handeln, sieht es schwieriger aus und ich rate Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und rechtlichen Beistand zu ersuchen.


Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.05.2009, 13:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo und danke für deine Antwort.

In der Kündigung steht kein Grund.

Und in den 2 abmahnungen steht, dass er die Nebenkosten erhöht um 100 Euro, weil ich soviel Besuch bekomme. Er regt sich auf, weil abends ab 21 uhr noch Besuch kommt und das so laut wäre, wenn die Klingeln und die Treppe hoch laufen. Und das die Klospühlung nachts so oft benutzt wird, weil die Pumpe solaut sei, dass er nicht schlafen kann.

Zum Thema Schloss. Er hat das untere Haustür Schloss gewechselt und die Tür abgeschlossen, sodass ich weder das Haus verlassen, noch jemand rein konnte. Habe dann die Polizei gerufen. Er hat das Schloss vorerst gewechselt - nun jagt er aber meinen Besuch weg. Zitat:"verschwindet sofort - hier kommt keiner mehr rein. Ich hab dem Mieter gekündigt - verschwindet vom Hof sofort" ...usw


Am besten war seine Aussage gegenüber der Polizei, als sie ihn fragten, was ist denn, wenn die Feuerwehr oder der Notartzt zu dem Mieter muss, aber der nicht aufmachen kann, weil sie das Schloss gewechselt haben?

...da meinte er, die können dann bei mir klingeln - ich schliese dann auf... da hat selbst der Polizist gelacht und gesagt das geht nicht...
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.05.2009, 01:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?

Hallo badboy.

Es freut mich, dass die Polizei ähnlich denkt wie ich. Dennoch sollte bei dir Vorsicht geboten sein, denn wenn es wirklich zu laut wird, dann ist ggf. eine Kündigung wegen Lärm (Lärmbelästigung) drin - und zwar eine fristlose Kündigung. Also immer an die Ruhezeiten (ab 22h Zimmerlautstärke) halten und ggf. die Hausordnung - dann kann dir nichts passieren.

Und zum Thema Besuchsrecht empfehle ich dir den folgenden Artikel:
Besuch und Besuchsrecht

Der Vermieter kann dir deinen Besuch nicht vorschreiben. Auch kann er die Nebenkosten nicht erhöhen. Dies wäre nur möglich, wenn Annahme zu einem Untermieter besteht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fristlose Kündigung vom Vermieter wegen Mietschulden isabel Kündigung 1 30.03.2009 14:45
Darf der Vermieter aus 1 Reparatur 2 Reparaturen machen? Maier19 Reparaturen und Modernisierung 2 26.03.2009 16:30
mehrfach fristlose Kündigung, nun Schlösser ausgetauscht Funny Kündigung 1 10.03.2009 11:24
Fristlose Kündigung durch Vermieter Jungbluth69 Kündigung 1 06.03.2009 20:19
Fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch durch den Vermieter sabine Kündigung 3 29.07.2008 17:46


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:33 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?