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Alt 06.05.2009, 01:06
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung - Darf der Vermieter die Schlösser tauschen?

Hallo badboy.

Es freut mich, dass die Polizei ähnlich denkt wie ich. Dennoch sollte bei dir Vorsicht geboten sein, denn wenn es wirklich zu laut wird, dann ist ggf. eine Kündigung wegen Lärm (Lärmbelästigung) drin - und zwar eine fristlose Kündigung. Also immer an die Ruhezeiten (ab 22h Zimmerlautstärke) halten und ggf. die Hausordnung - dann kann dir nichts passieren.

Und zum Thema Besuchsrecht empfehle ich dir den folgenden Artikel:
Besuch und Besuchsrecht

Der Vermieter kann dir deinen Besuch nicht vorschreiben. Auch kann er die Nebenkosten nicht erhöhen. Dies wäre nur möglich, wenn Annahme zu einem Untermieter besteht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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